„Kalkutta“ – eine Migranten-Metropole als Bananen-Stadtstaat oder Bundestagswahl in Berlin muß in 455 Wahlbezirken wiederholt werden

Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © 2018, Foto: Dr. Bernd Kregel

Berlin, Deutschalnd (Weltexpress). Daß die Migranten-Metropole Berlin, die auch als Kalkutta bezeichnet wird, ein heruntergekommener und heruntergewirtschafteter Bananen-Stadtstaat der BRD ist, das wissen Kenner und Kritiker. WELTEXPRESS-Leser, -Hörer und -Zuschauer wissen das nicht nur im Allgemeinen, sondern auch allerlei über die Chaos-Wahl in Kalkutta im Besonderen. Den Verdummten dieser Erde braucht man das nicht erklären. Die verstehen noch nicht einmal, warum sie das nicht verstehen.

Wenigstens haben die Chaos-Wahl noch Richter verstanden. Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden nun, daß die Chaos-Wahl, die am 26. September 2021 endete, teilweise wiederholt werden muß. In sage und schreibe 455 von 2 256 Wahlbezirken muß die Chaos-Wahl wiederholt werden. Millionen Deutschen und Millionen Migranten war der Käse in der MIgranten-Metropole Berlin Wurst, aber nach der Chaos-Wahl im Bananen-Stadtstaat, der damals von Sozen (SPD und L) sowie Olivgrünen (B90G) regiert wurde, gab es immerhin mehr als 1 700 schriftliche Einsprüche, darunter sogar vom damaligen Bundeswahlleiter. Das muß man sich einmal vor Augen halten, oder?

Christen von CDU und CSU klagten in Karlsrufe. Sie bekamen Recht. Spätestens am 11. Februar 2024 muß die Bundestagswahl in 455 Wahlbezirken der Migranten-Metropole wiederholt werden und zwar mit Erst- und Zweitstimme.

Eine Klage von Mitgliedern der AfD wurde hingegen vor drei Monaten abgewiesen. In einer Pressemitteilung Nr. 118/2023 vom 19. September 2023 heißt es unter der Überschrift „Unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin“, daß Richter des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts eine Wahlprüfungsbeschwerde der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen“ hätten. Zitat: „Die Wahlprüfungsbeschwerde wendet sich gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022, mit dem dieser die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom 26. September 2021 in 431 Wahlbezirken des Landes Berlin für ungültig erklärt und insoweit eine Wiederholung der Wahl angeordnet hat. Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet des Landes Berlin wiederholt werden müsse, weil es zu beispiellosen Beeinträchtigungen im Wahlablauf gekommen sei. Das ‚Berliner Wahlchaos‘ sei deutlich größer gewesen, als es dokumentiert worden sei.

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den gesetzlichen Substantiierungsanforderungen. Ein unsachgemäßes Vorgehen des Wahlprüfungsausschusses vermag die Beschwerdeführerin nicht hinreichend darzulegen. Ihre Ausführungen zu Wahlfehlern, zur Mandatsrelevanz und zu den Rechtsfolgen der geltend gemachten Fehler genügen nicht, um die Notwendigkeit einer Wiederholung der Bundestagswahl im gesamten Land Berlin zu begründen. Insbesondere fehlt es an der gebotenen Auseinandersetzung mit dem Beschluss des Bundestages vom 10. November 2022.

Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht noch weitere fünf Wahlprüfungsbeschwerden anhängig, die sich gegen den genannten Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 richten.“ (1)

Eine der fünf Wahlprüfungsbeschwerden kam durch.

Immerhin waren Mitglieder der AfD dahingehend erfolgreich, daß die gleichzeitig stattgefundene Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wegen „schwerer systemischer Mängel“ und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt wurde und diese Wahl am 12. Februar 2023 komplett wiederholt werden mußte. Anschließend wurde im Parlament der Migranten-Metropole einen neuen Bürgermeister gewählt. Kai Wegner (CDU) löste die Lügnerin und Soze Franziska Giffey (SPD) ab, regiert aber mit ihr.

Bei der bevorstehenden Wahlwiederholung wäre es möglich, daß sowohl Gesinge Lötzsch (L) als auch Gregor Gysi (L) ihre sogenannten Direktmandate verlieren. Wenn auch nur ein Direktmandat wegfällt, würden umgehend 36 sogenannte Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die über Listen der L ins Parlament der BRD eingezogen sind, aus diesem ausgeschlossen.

Kenner und Kritiker der Chaos-Wahl in Berlin haben das immer moniert. Nun auch ein paar Richter.

Anmerkungen:

(1) Siehe den Beschluß 2 BvC 5/23 vom 19.09.2023

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u.v.a.m. im WELTEXPRESS.

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