Kommentar: Clown im Koffer in Berlin – Doch noch eine Spaßpartei mehr zur nächsten Bundestagswahl zugelassen

Clown im Koffer. Quelle: Pixabay, Foto: Here and now, unfortunately, ends my journey on Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Für jeden von Berufs wegen Neugierigen unter den Christen und Sozen sowie Besserverdienenden und Bündnisgrünen, auch Olivgrüne genannt, ist es immer einfacher, wenn sich Kommunisten erkenntlich zeigen. Die in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) tun das, alles andere ist eher schluderig. Das wundert wenig, Kuba und die Revolution sind in weiter Ferne und ohne Billigflüge und Bahnsteigkarten unerreichbar.

Gut also, daß die DKP bei der Stange gehalten und zur nächsten Wahl zur Quasselbude des Kapitals (freue sich, wer’s kennt), die im Berliner Reichstag veranstaltet wird, zugelassen wird. Dazu wird in „Spiegel“ (27.7.2021) unter der Überschrift „Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – DKP darf doch bei Bundestagswahl antreten“ darüber informiert, daß „der Bundeswahlausschuss … eine Zulassung Anfang Juli wegen verspätet eingereichter Rechenschaftsberichte abgelehnt“ habe, die jedoch „das Gericht“ aufgehoben habe. „Die Beschwerden von weiteren 19 Parteien wies es dagegen ab.“ Schade, auch das wäre ein Spaß geworden.

Zur DKP, die von einem Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland beobachtet wird, wurde von Bundesverfassungsrichtern des Zweiten Senats mitgeteilt, daß „wenn mehrere Rechenschaftsberichte nicht fristgemäß eingereicht worden seien, … das nicht gleich den Verlust des Status als Partei“ begründe.

Nico Popp titelt in Junge Welt“ (28.7.2021): „DKP gegen Bundewahlausschuss – Kommunisten erringen Wahlsieg“. Das wird bis auf weiteres der einzige „Wahlsieg“ bleiben. Popp teilt mit: „Der Bundeswahlausschuss hatte am 8. Juli mit einer Mehrheit von zehn zu eins entschieden, dass die 1968 gegründete kommunistische Partei »als Partei nicht anerkannt« wird, da sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht bei der Bundestagsverwaltung eingereicht habe, der den Mindestanforderungen genüge. Laut Parteiengesetz verliert eine Partei unter anderem dann die Parteieigenschaft, wenn sie sechs Jahre lang keinen Rechenschaftsbericht einreicht. Die von der DKP bis einschließlich für das Jahr 2017 verspätet eingereichten Rechenschaftsberichte wurden vom Bundeswahlausschuss unter seinem Vorsitzenden Georg Thiel faktisch als im Sinne der Rechtsnorm nicht abgegeben betrachtet: Die Mehrheit, zu der auch die Vertreterin der Partei Die Linke gehörte, legte die fragliche Norm so aus, als erfasse sie auch verspätet abgegebene Berichte.“

Eine Stellungnahme beziehungsweise Pressemitteilung von Dr. Georg Thiel, der als Bundeswahlleiters fungiert, liegt zur Zeit noch nicht vor. Auch dessen Stellvertreter Heinz-Christoph Herbertz hält sich noch zurück.

Anmerkung:

Siehe zum Thema auch die Artikel 53 Parteien dürfen an der nächsten Bundestagswahl teilnehmen von Horst-Udo Schneyder und Nächste Wahl zum Quasselbude des Kapitals genannten Bundestag in Berlin ohne die Deutsche Kommunistische Partei? von Gerd Gorilla.

Vorheriger ArtikelKommentar: Schluß mit dem Schund? – Warnhinweis: Nachstehende Informationen sind nicht für Schafe geeignet. Bitte grasen Sie weiter!
Nächster ArtikelEine höchstrichterliche Watsche für Finanzminister Olaf Scholz (SPD)? – Kay Gottschalk (AfD) und Fabio Di Masi (Die Linke) zum Cum-Ex-Urteil des BGH