Messen mit zweierlei Maß? – Weisungsgebundene Staatsanwälte und Gesinnungskleber

Justiz (Symbolbild). Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Daß Staatsanwälte nicht frei sind, sondern weisungsgebunden, das wissen Kenner und Kritiker. Den Verdummten dieser Erde das zu erklären ist vergebene Liebesmüh. Den Aufgeklärten und Aufrechten sei mitgeteilt, daß weisungsgebundene Staatsanwälte von Christen und Sozen der üblichen Einheitsparteien CDU und SPD, die in der Migranten-Metropole Berlin, die bekanntlich ein Stadtstaat ist, regieren, den Gesinnungsklebern in Berlin, gerne auch Klimakleber genannt, den Führerschein nicht wegnehmen werden. Das Gegenteil solle lauzt „Junge Freiheit“ (19.7.2023) der Fall sein.

Unter der Überschrift „Klimakleber dürfen ihre Führerscheine behalten“ wird dies mitgeteilt: „Im Mai waren Mitglieder der ‚Letzten Generation‘ auf der A100 mit gemieteten Autos zum Teil quer über alle drei Spuren gefahren und hatten dabei andere Verkehrsteilnehmer geschnitten, wie Bilder einer Dashcam zeigten. Dann hatten sie die hinter sich fahrenden Wagen ausgebremst, waren ausgestiegen und hatten sich auf der Fahrbahn sowie den Autodächern und Antriebswellen festgeklebt. Solche Manöver gab es im Frühjahr in der Hauptstadt fast täglich.“

Angemerkt wird in dem Beitrag auch, daß diese Gesinnungskleber „anders behandelt“ werden würden „als zum Beispiel der Lkw-Fahrer von Stralsund, der einen Blockierer einen Meter vor sich herschob und sofort seine Fahrerlaubnis verlor“.

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