EU-Staaten beschließen umstrittene Urheberrechtsreform – Das und auch die Umsetzung angeblich ohne Uploadfilter ist und bleibt für die Merkel-Regierung scheinbar Neuland

Ischias-Juncker und die EU-Kommission. Quelle: Pixabay, Foto: Dimitris Vetsikas

Brüssel, Belgien; Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dass die im Rat der Europäischen Union (EU) zusammengeschlossenen EU-Staaten, die Urheberrechtsreform beschließen würden, das war klar. Absehbar war es nachdem die Abstimmung in der EU-Parlament genannten Veranstaltung am 26. März offenbarte, wie die Mitglieder und Mandatsträger der Regierungsparteien votierten. Die machen dort in der Regeln nicht, was sie wollen, sondern was sie sollen.

Im EU-Ministerrat stimmten 19 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und die Republik Österreich dafür, sechs dagegen: Finnland, Schweden, Polen, Niederlande, Luxemburg und Italien. Die Staaten Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich. Zünglein an der Waage war wohl die Merkel-Regierung, die von den Altparteien CDU, CSU und SPD getragen wird.

Allerdings gab die Merkel-Regierung eine Protokollerklärung ab, zu der laut „Spiegel-Online“ (15.4.2019) „unter anderem betont wird, dass bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter verzichtet werden soll“. Ferner bedauere es die Bundesregierung, „dass es nicht gelungen ist, ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, das in der Breite alle Seiten überzeugt“.

Zudem wird in „Spiegel-Online“ die EU-Abgeordnete Julia Reda zitiert: Ihr „zufolge ist vor allem Punkt 6 der Protokollerklärung relevant: ‚Die Bundesregierung verspricht, die Definition betroffener Plattformen so auszulegen, dass Artikel 17 nur für marktmächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook gilt, nicht für Diskussionsforen oder Nischenangebote.'“

Dazu erklät Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik der Partei Bündnis90/Die Grünen per Pressemitteilung (15.4.2019): „Die Artikel 15 und 17 sind und bleiben problematisch. Die Uploadfilter gefährden die Meinungsfreiheit im Internet. Mit dem EU-weiten Leistungsschutzrecht werden die Interessen weniger großer Konzerne vor die von Kreativen gestellt.“

Ist Rößner zu doof, um die Protokollerklärung zu verstehen, oder hat die Frau das nicht gelesen? Noch einmal: „Auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter“ solle „verzichtet werden“.

Der digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Joana Cota, geht in seiner Pressemitteilung (15.4.2019) auf die Protokollerklärung immerhin ein. Er hält sie für einen „Papiertiger“. Zitat: „Die im Zusammenhang mit der beschlossenen Urheberrechtsreform von der Bundesregierung abgegebene Protokollerklärung, die auf den Verzicht von Uploadfiltern bei der nationalen Umsetzung der Reform in Deutschland abzielt, ist ein Papiertiger. Wenn es darauf ankommt, vergisst die Regierung ihre Versprechen.“

In der Tat steht dort soll und nicht muss. Wie eine Urheberrechtsreform ohne Uploadfilter funktionieren soll, das geben CDU, CSU und SPD nicht zu Protokoll. Nicht Menschen werden Inhalte prüfen, sondern Maschinen und also Filter, die programmiert werden. Dabei besteht das Riskiko, dass nicht nur verbotene Inhalte aussortiert werden, sondern auch erlaubte.

Auch Petra Sitte von der Partei Die Linke, die auch im Ausschuss Digitale Agenda in Berlin sitzt, hält die Protokollerklärung für ein „Feigenblatt“ und teilt ebenfalls per Pressemitteilung (15.4.2019) mit: „Aber es ist bezeichnend, wie umstritten selbst das bis zuletzt war.“

Cota schreibt: „Nachdem sich die SPD zunächst dafür feierte, die EU-Urheberrechtsreform und die Uploadfilter abzulehnen, sorgte Barley nun für die Zustimmung Deutschlands zu dieser völlig verkorksten Reform. Aber ebenso unglaubwürdig macht sich selbstverständlich die Union, die sich gemeinsam mit der SPD im GroKo-Koalitionsvertrag unmissverständlich gegen Uploadfilter ausgesprochen hatte. Allen voran gilt diese Unglaubwürdigkeit für Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich einmal mehr nicht für den Inhalt von bereits beschlossenen und von ihr selbst mitgetragenen Verträgen interessiert. Ihre Bemerkung, sie sehe nicht, dass es durch Uploadfilter ‚automatisch‘ auch zur Blockierung von völlig rechtskonformen Inhalten kommen werde, ist alles andere als beruhigend und klingt nicht danach, dass sie sich sicher wäre.“

Dass Angela Merkel (CDU) das Problem nicht erkennt, das glauben wir gerne. Für die Frau im Hosenanzug scheint das alles noch immer Neuland.

Die Merkel-Regierung hat sich durch die Richtlinie verpflichtet, diese innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Wie? Auch das ist Neuland.

Zum Schluss noch eine Frage, die sich die Urheber von Werken stellen. Wird die versprochen Mehrvergütung bei ihnen ankommt oder nicht?

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