Endlich Anklage gegen Alaa oder die Muselmanen von Chemnitz und der Messerstecher Alaa S.

Ein Blick auf Chemnitz in Sachsen. Quelle: Pixabay

Chemnitz, Deutschland (Weltexpress). Lange hat es gedauert. Wir erinnern uns, wobei die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit Pressemitteilung vom 8.1.2019, 11:39 Uhr, hilft: „Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 26. August 2018 gegen 3.15 Uhr auf der Brückenstraße in Chemnitz im Zuge eines Streits ohne rechtfertigenden Grund mit einem mitgeführten Messer imbewussten und gewollten Handeln mit dem anderweitig Verfolgten, noch flüchtigen irakischen Staatsangehörigen Farhad R. A., der ebenfalls ein Messer mit sich führte, viermal in den Brustbereich und einmal in den Oberarm des Geschädigten Daniel H. und einmal in den Rückenbereich des Geschädigten Dimitri M. eingestochen zu haben.“

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz nennt das nicht Mord, sondern Totschlag. Sie hat nunmehr „Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Alaa S. wegen gemeinschaftlichen Totschlags in Tatmehrheit mit gemeinschaftlichem versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung erhoben“ und wird dem Angeschuldigte vor, dass er „hierbei zumindest billigend in Kauf“ genommen habe, „die beiden Geschädigten tödlich zu verletzen“.

Dass „Daniel H. … unter anderem einen Herzstich sowie einen Lungendurchstich“ erlitt und „aufgrund der zugefügten Verletzungen unmittelbar nach der Tat“ verstorben sei, das wird auch mitgeteilt wie die Tatsache, dass der andere Geschädigte, Dimitri M., „eine ca. 3 bis 4 cm tiefe, zumindest potentiell lebensgefährliche Stichverletzung im linken Rückenbereich“ erlitt und „einige Tage stationär behandelt werden“ musste.

Als Begründung dafür, dass es so lange bis zur Anklage gegen den im Volksmund Mörder genannten Alaa S. dauert, führt die Staatsnwaltschaft Chemnitz an, dass „im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen … über 100 Zeugen – teilweise auch mehrfach – vernommen und eine Vielzahl von Spuren ausgewertet“ wurden. Dazu heißt es: „Danach ist davon auszugehen, dass zuerst der noch flüchtige irakische Beschuldigte Farhad R.A. auf die Gruppe um Daniel H . gestoßen war, sich mit dem Geschädigten Daniel H. etwas abseits der anderen Anwesenden unterhalten hatte und beide in Streit gerieten.
Worum es bei diesem Streit ging, konnte bislang nicht aufgeklärt werden.
Im Rahmen der lautstarken Auseinandersetzung, bei der es auch zu wechselseitigen Tätlichkeiten der beiden Beteiligten gekommen war, kam der Beschuldigte Farhad R.A. schließlich zu Fall.
Erst zu diesem Zeitpunkt soll der Angeschuldigte Alaa S., der sich bis dahin in einem nahegelegenen Döner-Imbiss aufgehalten hatte, auf den Geschädigten Daniel H. und den Beschuldigten Farhad R.A. aufmerksam geworden und dem Beschuldigten Farhad R.A. zur Hilfe gekommen sein.
Nachdem sich beide kurz unterhalten hatten, traten sie auf den Geschädigten Daniel H. zu und es kam – wahrscheinlich aus Wut wegen der zuvor stattgefundenen tätlichen Auseinandersetzung – zu den in der Anklage geschilderten Handlungen.“

Dass das „Ermittlungsverfahren gegen die beiden beschuldigten irakischen Staatsangehörigen Yousif. I.A. und den noch flüchtigen Farhad R.A., der noch immer mit internationalem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben ist, … abgetrennt“ wurde, das wird nicht unerwähnt gelassen. „Über den Abschluss des Verfahrens gegen Yousif I.A., der sich in dieser Sache vom 26.8.2018 bis 15.9.2018 in Untersuchungshaft befunden hatte“, werde „in absehbarer Zeit entschieden werden“.

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