Wieder einmal Mayday in London – Abstimmung über das Austrittsabkommen im Palast von Westminster oder Aufschub?

Der Palast von Westminster in London an der Themse. Quelle: Pixabay

London, VK (Weltexpress). Dass im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland die Uhren anders gehen, das wissen wir. Sie gehen mal vor, mal zurück. Das Hin und Her in Sachen Brexit ist eine solche Leier.

Die einen sprechen und schreiben von einer Abstimmung übe das Austrittsabkommen, die angeblich für kommenden Dienstag, den 16. Januar 2019 in Westminster geplant sei, die anderen von Aufschub. In „Welt“ (8.1.2019) wird darauf hingewiesen, dass laut „Daily Telegraph“ Vertreter der May-Regierung „vorgefühlt“ hätten, „ob eine Verlängerung der Verhandlungsfrist nach EU-Artikel 50 infrage komme. Der Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union regelt den Austritt eines Mitgliedsstaates.“

Dass der aktuelle Brexit-Minister, der auf den Namen Stephen Barclay hört oder auch nicht, diesen Bericht dementiert, das wird nachgeschoben. „Ich hatte keine Gespräche mit der EU bezüglich einer Verlängerung“, sagte er der BBC laut „Welt“ gesagt haben.

In der „Frankfurter Allgmeine“ (8.1.2019) wird darauf hingewiesen, dass May „am Sonntag … in einem BBC-Interview“ versichert habe, „dass sie die Abstimmung über das Austrittsabkommen (und die Politische Erklärung über die künftigen Beziehungen) nicht ein weiteres mal verschieben, sondern am Dienstag kommender Woche im Unterhaus abhalten will.“

Hinzu kommt der Hinweis, dass „mehr als 200 Abgeordnete … einen Brief unterschrieben“ hätten, „in dem die Premierministerin aufgefordert wird, einen ‚No-Deal-Brexit‘ auszuschließen“. Glauben diese Briefeschreiber allen Ernstes, dass sich die Verantwortlichen in der Europäische Union (EU) noch mehr Rosinen rauspicken lassen?

Für das Lager der Ultra-Brexiteers liege „die Gefahr …. nicht in einem ‚Austritt nach den Standards der Welthandelsorganisation‘, wie der No-Deal-Brexit in diesen Kreisen genannt wird, sondern in den Folgen des ausgehandelten Abkommens. Denn der ‚Deal‘ erlaube es den wirtschaftlichen Konkurrenten des Vereinigten Königreichs, an erster Stelle Deutschland, die künftigen Handels- und Wettbewerbsbedingungen zu diktieren, etwa auf dem Feld der Steuerharmonisierung.“

Für die Deutschen und andere in Europa besteht nach wie vor die Gefahr, dass London den Joker zieht und sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2018 bezieht, wonach das VK den Brexit stoppen dürfe.

In der „NZZ“ (8.1.2019) wird zu Mays Brexit-Deal notiert: „Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die Premierministerin findet dafür keine Mehrheit. Viele Beobachter glauben, sicher nicht im ersten, aber vielleicht im zweiten, dritten oder x-ten Anlauf. Es gibt jedoch genügend Torys – 30 oder 40 Brexit-Hardliner –, die einen vertragslosen Brexit geradezu herbeisehnen. Boris Johnson hat ihnen am Montag in seiner wöchentlichen Zeitungskolumne aus der Seele gesprochen. Ein No-Deal-Brexit sei die beste Lösung, schrieb er.“

Der No-Deal-Brexit oder auch der harter Brexit scheint immer wahrscheinlicher zu werden.

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