Zeitspiel? Vereinigte Staaten fordern vom Vereinigten Königreich die Auslieferung von Julian Assange – Der Publizist und Journalist will sich wehren

Julian Assange am 19. August 2012 auf dem Balkon der Botschaft der Republik Ecuador in London. Quelle: Wikipedia, Foto: Snapperjack from London, UK, gemeinfrei, CC BY-SA 2.0

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dass früher oder später die Vereinigten Staaten von Amerika (VSA) den an das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (VK) von der Republik Ecuador zur Abholung aus seinem einst gewährten politischen Asyl in der Botschaft der Bananen- beziehungsweise Andenrepublik in London freigegebenen Julian Assange haben wollen, um ihn anzuklagen und zu bestrafen, mit im Raum stehenden 175 Jahren oder sogar mit Mord, das war allen Beteiligten und Interessierten von Anfang an klar. Und das war der Grund, warum Assange Asyl suchte, aber nur im Londoner Stadtteil Knightsbridge, wo sich die diplomatische Vertretung Ecuadors im VK befindet, ab 19. Juni 2012 fand.

Die Justiz der VSA hat die Anklage nach der Festnahme durch das VK sogar noch verschärft. Wollte die Yankee-Justiz den Wikileaks-Gründer und Publizisten Assange erst nur wegen Verschwörung zum Angriff auf Regierungscomputer bestrafen, will sie den 1971 geborenen Australier nun, weil er auch gegen Anti-Spionage-Gesetze verstoßen verstoßen habe. Für die Ankläger scheint Assange kein Journalist zu sein. Sie halten Wikileaks offenbar für keine journalistische Publikation und die dortigen Veröffentlichungen daher nicht durch die Pressefreiheit geschützt.

Assange hat mit anderen Kriegsverbrechen der Menschenrechtsverletzungen vor allem der VSA und Korruption vor allem in den VSA Publik gemacht.

Wenn, dann wird das VK Assange nur an die VSA ausliefern, denn die Ankläger aus Schweden scheiterten vor Richtern in Uppsala. Sie lehnten Anfang Juni 2019 die Ausstellung eines Haftbefehls gegen Assange im Zusammenhang mit einem im Grunde verjährten Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 2010 ab. Assange hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Ob Assange also in die VSA ausgeliefert werden, wollen Richter in London ab den 25. Februar 2020 entscheiden. Laut der britischen Nachrichtenagentur PA solle die Anhörung fünf Tage dauern. Die Entscheidung fiel durch Richter in London, weil die May-Regierung das VS-Auslieferungsersuchen zugelassen hat. Assange war via Videoschaltung dabei.

Dazu schreibt André Scheer in „Junge Welt“ (15.6.2019) unter dem Titel „Spiel auf Zeit“: „Seine Aussage vor dem Westminster Magistrates’ Court, dem zuständigen Amtsgericht, wurde per Videoschaltung aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh übertragen, in dem der Journalist seit seiner Verhaftung im April einsitzt…, da er „eine knapp einjährige Haftstrafe“ zu verbüßen hat, „weil er 2012 mit seiner Flucht in die Botschaft Ecuadors gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte“.

In „Euronews“ (14.6.2019) wird unter der Überschrift „Urteil über Assange-Auslieferung erst 2020“ Assanges Rechtsanwältin Jennifer Robinson wie folgt zitiert: „Kein Publizist und kein Journalist sollte jemals für die Veröffentlichung wahrheitsgetreuer Informationen ausgeliefert werden. Veröffentlichungen, für die sie Journalistenpreise gewonnen haben. Das würde einen fürchterlichen Präzedenzfall schaffen, den keine demokratische Regierung hinnehmen sollte.“

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