Strafanzeige gegen den Sozen, Bankster-Gangster und Schuldenmachermeister Olaf Scholz (SPD), der keine roten Linien mehr kennt, und einen seiner Mitstreiter, den Sozen Peter Tschentscher (SPD)

Hamburg, im Vordergrund das Rathaus und im Hintergrund der Hafen. Quelle: Pixabay, Foto: Bernd Flickenschild

Berlin, Deutschland (Weltexress). Gerhard Strate, der 1950 in Zella-Mehli geborene gilt Kennern als Rechtsanwalt und Strafverteidiger sowie als Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, stellte gegen den Sozen, Bankster-Gangster und Schuldenmachermeister Olaf Scholz (SPD) und einen seiner Handlanger, den Sozen Peter Tschentscher (SPD), Strafanzeige. Daß Strate den beiden Sozen Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorwirft und Olaf Scholz auch noch falsche uneidliche Aussage, das dürfte sogar bei denjenigen angekommen sein, die Sozen wählen.

Sie sollten einmal die 36-seitige Anzeige, die Strate an die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg schickte, lesen. Daß Tschentscher in seiner Funktion als Handlanger von Schulz beziehungsweise als Finanzsenator verpflichtet gewesen sei, gesetzeswidriges Verhalten seiner Behörde zu verhindern, aber das genaue Gegenteil tat, also eine Millionenforderung gegen die Warburg Bank zunächst verjähren lies, um sie im nächsten Jahr nach Intervention des Bundes zurückfordern, das wird ihm von Strate vorgeworfen und auch, daß er, Tschentscher, sowie sein Boss als Bürgermeister des Stadtstaates Hamburg, der auch als Migranten-Metropole gilt, von Cum-Ex-Geschäften wußten.

Dazu teilen Gunter Latsch und Ansgar Siemens unter der Überschrift „Cum-ex-Affäre um Warburg Bank – Strafanzeige gegen Kanzler Scholz und Bürgermeister Tschentscher“ in „Spiegel“ (17.2.2022) Strates Fazit wie folgt mit: „Eine völlige Erinnerungslosigkeit – wie sie Olaf Scholz für sich in Anspruch nimmt – ist eine Erscheinung, die in der Aussage- und Gedächtnispsychologie nur im Rahmen einer sog. Posttraumatischen Belastungsstörung gelegentlich diagnostiziert wird. Dafür gibt es hier keine Anhaltspunkte.“

Strate selbst schrieb noch mehr: „Trotz des sowohl von Dr. Tschentscher als auch Olaf Scholz betonten konsequenten Kampfes der Hamburger Steuerverwaltung gegen Cum-Ex-Geschäfte hielten sie über die Warburg Bank ihre schützende Hand: Warum wurden die Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens, bei dem es um Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex-Gestaltungen in vielfacher Millionenhöhe geht, dreimal, bis Ende 2017, vom Bürgermeister im Bürgermeisterzimmer empfangen und die Finanzbehörde mit Unterstützung des Finanzsenators zur Remonstration gegen die Weisung aus Berlin ermutigt? Und die Gespräche des Bürgermeisters mit den (von der Kölner Staatsanwaltschaft) Beschuldigten bleiben – auch vor diesem speziellen Hintergrund – bei ihm völlig erinnerungslos? Das ist nicht ansatzweise glaubhaft.“ Erst dann heißt es in der Straftanzeigen: „Eine völlige Erinnerungslosigkeit – wie sie Olaf Scholz für sich in Anspruch nimmt – ist eine Erscheinung, die in der Aussage- und Gedächtnispsychologie nur im Rahmen einer sog. Posttraumatischen Belastungsstörung gelegentlich diagnostiziert wird. Dafür gibt es hier keine Anhaltspunkte.“

Zum Sozen Tschentscher heißt es in „Stern“ (17.2.2022) unter dem Titel „Finanzskandal – Medienbericht: Scholz und Tschentscher wegen Cum-Ex-Affäre angezeigt“: „Dass der damalige Finanzsenator und heutige Bürgermeister Tschentscher damit argumentiert, der Senat habe die Finanzämter „nach Recht und Gesetz ihre Arbeit machen lassen“, ohne jegliche politische Einflussnahme, bezeichnet Strate zwar als „gefällig“. Allerdings habe das „mit Recht und Gesetz nichts zu tun“. Der Hamburger Senat bildet nicht nur die Landesregierung, sondern auch die Verwaltungsspitze, argumentiert Strate und beruft sich hierbei auf die Hamburger Landesverfassung. Demnach sei der Finanzsenator für die Dienst- und Fachaufsicht der Finanzämter zuständig und auch dazu berechtigt, „rechtswidriges Handeln zu unterbinden, wenn er davon Kenntnis erlangt“.

Mit anderen Worten: Das Unterlassen ist auch eine Handlung und diese als solche strafbar.

Daß „die kriminelle Einbettung dieser Geschäfte“, gemeint sind Cum-Ex-Geschäfte, „ende 2016 bereits auf der Hand gelegen habe“, das wissen Kenner und Kritiker. Strate kommt in seiner Strafanzeige zum Schluß, daß „Tschentscher die Entscheidung, die zu Unrecht erstattete Kapitalertragsteuer nicht zurückzufordern, damals ‚zustimmend zur Kenntnis genommen'“ genommen habe. Anders formuliert, Tschentscher verkaufte die Volksvertreter und das Volk für dumm als er behauptete, er habe die Finanzbeamte „nach Recht und Gesetz ihre Arbeit machen“ lassen, denn das, was sich „zwar gefällig“ anhöre habe „jedoch mit Recht und Gesetz nichts zu tun“, resümiert Gerhard Strate.

Anmerkung:

Jede Menge Beiträge wurden zum Thema bisher im WELTEXPRESS veröffentlicht, darunter diese:

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