Oh Mann, oh Mann oder Wahrheit und Klarheit zum Fall Markus Ganserer (B90G), der sich als „Tunte Tessa“ ausgibt

Mann und Frau beziehungsweise "Afrikaner"-Statue. Quelle: Pixabay, Foto: Graka M.

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Daß der Olivgrüne Markus Ganserer (B90G) ein Mann in Frauenkleidern ist und deswegen als „Tunte Tessa“ bezeichnet wird, das wissen Kenner und Kritiker. Vielleicht hat er einen kleinen Schwanz genannten Penis oder keinen, ich habe nicht nachgeschaut, aber die Frage, wann ein Mann ein Mann ist, ist einfach zu beantworten. Wenn sich Keimzellen, auch Geschlechtszellen oder Gameten genannt, bilden, dann gibt es zwei Möglichkeiten. nicht drei, vier oder fünf oder mehr, sondern zwei. Punkt. Jeder kann wissen, was allgemein bekannt ist, daß alle Keimzellen bei Menschen männlich und weiblich sind. Menschen sind schließlich keine Pilze. Kenner des XY-System grüßen und wissen, daß durchaus auf ein paar Tausend Geburten eine kommt, bei der man nicht auf Anhieb sieht, ob ein Junge oder Baby aus dem Bauch der Mutter kam. Bei Markus Ganserer war das wohl von Anfang an klar. Hermaphroditen mit männlichen und weiblichen Keimdrüsen und Organen sind bei Menschen noch nicht einmal die Ausnahme. Wohl aber kann es zu Mißbildungen, Mutationen, Tumoren und mehr kommen. Das darf als Ausnahme von der Regel verstanden werden.

Es gilt, was galt: Außerhalb des Geschlechtsverhältnisses gibt es keine Geschlechterverhältnisse.

Die Agitprop der kapitalistischen Ideologen – bekanntlich kennt das Kapital weder Geschlecht noch Hautfarbe – behaupten allerdings soziale Geschlechter und also biologische und soziale Geschlechter, im Grunde genommen x-beliebige, so weit die Phantasie der als geisteskranke und völlig entrückten (freue sich, wer’s kennt) Spinner und Trottel kritisierten Idealisten, die behaupten, das alles, was wirklich ist, auf Ideen basiert, reicht. Besonders der deutsche Idealismus treibt beachtliche Blüten.

Nicht nur eine Blüte sitzt im Berliner Reichstag (freue sich, wer den bunten Strauß kennt).

In einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.12.2023 wird unter dem Betreff „Beatrix von Storch: Karlsruhe muss Wahrheit im Bundestag schützen“ die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, gegen die zwei Ordnungsrufe ergangen sind und die deswegen ein Organstreitverfahren bei Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angestrengt hatte, wie folgt zitiert: „Es kann in einem demokratischen Rechtsstaat nicht sein, dass das Aussprechen von Tatsachen in einer Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages von der Sitzungsleitung sanktioniert wird. Ich hatte den Abgeordneten Markus Ganserer als Mann bezeichnet, was er sowohl im juristischen als auch im biologischen Sinne unstrittig ist. Wenn die Benennung der Wahrheit für eine SED-Erbin schwer zu akzeptieren ist, kann man das mit ihrer persönlichen Historie noch erklären. Für den Bundestag ist es aber schlechthin undenkbar, dass das Aussprechen der Wahrheit strafbewehrt ist und damit faktisch eine Pflicht zum Lügen besteht. Kritische Abgeordnete mundtot zu machen, erinnert an unselige Ostblockzeiten. Darum: Wehret den Anfängen. Aus diesem Grund klage ich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Bundestagspräsidium, vertreten durch dessen Vizepräsidentin Petra Pau, und gegen die von ihr erlassenen Ordnungsmaßnahmen gegen mich. Diese dürfen und können keinen Bestand haben. In einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat wird die freie Rede im Parlament, zumal das Aussprechen der Wahrheit, nicht pönalisiert.

1. Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 meine beiden Einsprüche gegen zwei Ordnungsrufe zurückgewiesen. Als AfD-Bundestagsabgeordnete hatte ich gegen zwei in der 136. Plenarsitzung (15.11.23) von der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) erteilte Ordnungsrufe Einspruch eingelegt. Die Ordnungsrufe hatte ich während der Plenardebatte zu TOP 5 ‚Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag‘ erhalten, nachdem ich den Abgeordneten Markus Ganserer als Mann bezeichnet habe. 

2. Nachdem die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz beendet war, habe ich in den sozialen Netzwerken unter X (vormals Twitter) die Ordnungsrufe kommentiert. Dafür wurde gegen mich von der sitzungsleitenden Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro verhängt.

3. Im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt mich mein Bundestagskollege, Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth, als Verfahrensbevollmächtigter

4. Die AfD-Bundestagsfraktion unterstützt meine Klage.

5. Das Bundesverfassungsgericht hat das Aktenzeichen 2 BVE 16/23 vergeben.“

Anmerkung:

Siehe auch die Beiträge

im WELTEXPRESS.

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