Islamistischer Anschlag? – Zur Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof oder der Muselmane, vorbestraft und dennoch geduldet?

Der Hauptbahnhof in Köln. Quelle: Pixabay

Köln, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Darauf, dass die Polizei nach der Geiselnahme vom vom Kölner Hauptbahnhof, bei der es vier Verletzte gab, darunter der Geiselnehmer, eine Wohnung durchsucht, weist die „FAZ“ (16.10.2018) hin. Die Beamten hätten Beweise sichergestellt, auch Benzin gefunden, und würden diese nun auswerten.

Ob der angeblich 55-jährige auch 55 Jahre als und Syrer ist, auch das müsse noch geprüft werden. Laut Polizei in Köln werde „in alle Richtungen“ ermittelt, während „Spiegel-Online“ (16.10.2018) mitteilt, dass es sich um einen „polizeibekannten Syrer … mit offiziellem Flüchtlingsstatus“ handele.

Nach Angaben der Polizei habe der angebliche Syrer am Montagmittag in einem Schnellrestaurant im Bahnhof zunächst einen Molotowcocktail gezündet und ein 14 Jahre altes Mädchen verletzt. Als die Sprinkleranlage durch das Feuer ausgelöst wurde, sei er in die gegenüberliegenden Apotheke im selben Gebäude gerannt und habe dort einer Frau als Geisel genommen. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei stürme die Apotheke und befreite die Frau.

Weil Passanten gehört hatten, dass der Molotowcocktail-Werfer und Geiselnehmer davon sprach, zu Daesh und also zum Islamischen Staat, dessen Staatsgebiet schrumpf und in Syrien sowie Irak liegt, zu gehören, wird das Ereignis in Köln als weiter Anschlag eines Muselmanen im Namen Allahs und des Islam gewertet.

Die Hinweise verdichten sich, weil der Geiselnehmer auch Campinggaskartuschen und Brandbeschleuniger mitgeführt habe, von denen einige mit Klebeband verbunden gewesen seien, wie ein Sprecher der Polizei bereits am Montagabend in Köln erklärte.

In verschiedenen Medien wird berichtet, dass der Muselmane eine Duldung bis Mitte 2021 in der Bundesrepublik Deutschland habe und „umfangreich wegen verschiedener Delikte wie Diebstahl, Drohung und Drogen bekannt“ sei.

Insgesamt sei der Muselmane aus Syrien laut dem Leitende Kriminaldirektor Klaus-Stephan Becker „13-mal polizeilich in Erscheinung getreten“ („Spiegel-Online, 16.10.2018).

Der Täter schwebe zwar nicht mehr in Lebensgefahr, läge allerdings „weiter im Koma“, wie Miriam Brauns, Stellvertretende Polizeipräsidentin von Köln, erklärte. Ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes und wegen Geiselnahme sei erlassen worden.

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