Samstag, 23. Mai 2026
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Vorfahrt für die sexuell Abartigen – Wenige Richter am EuGH aus fremden Völkern gegen viele Magyaren in Ungarn

Donau mit Strand. © Münzenberg Medien, Foto: Stefan Pribnow, 28.6.2014

Berlin, BRD (Weltexpress). Die einen halten das, was Richter am sogenannten Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden haben, für falsch, die anderen für richtig. Entschieden von wenigen Vertretern fremder Völker wurde für die Magyaren, auch Madjaren genannt, in Ungarn, und zwar, daß diese nicht das Recht hatten, sich in einem Referendum beziehungsweise Volksentscheid für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und gegen eine Begrenzung der Präsenz von Werbung für und der Zurschaustellung von Schwulen und Lesben und so weiter an nicht normalen Menschen im öffentlichen Raum zu stimmen.

Richtig, normal sind Mann und Frau. Normal sind auch Beziehungen zwischen Männern und Frauen. Alles andere ist nicht normal, also abartig.

Mit anderen Worten: Das Volk, das ein paar Millionen Personen umfaßt, wurde von wenigen Richter fremder Völker ausgebootet, überstimmt, in die Schranken verwiesen.

Daß die wenigen Richter sich überhaupt in die Entscheidungen dieses Volkes einmischen, das ist für viele Magyaren bereits eine Frechheit, aber, so sehen das Kenner und Kritiker, wer seine Souveränität aufgibt und bei der EU-Bürokratur, die von einem quasi Staatenbund zu einem Bundesstaat des Kapitals transformiert wird, hat selber schuld.

Mitgefangen, mitgehangen!

Das Wohl und Wehe beziehungsweise Recht auf sogenannte Antidiskriminierung von Menschen aus dem Personenkreis der sexuell Abartigen werten Richter am EuGH grundsätzlich höher als das Wohl und Wehe von Kinder und Jugendlichen. Kinder- und Jugendschutz? Pustgekuchen!

In der BRD gilt nicht erst seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten: Vorfahrt für die sexuell Abartigen und deren sogenanntes Selbstbestimmungsrecht. Scheiß der Hund auf Kinder und Jugendliche.

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