„Vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt“ – BGH entscheidet: Volkswagen AG muss klagenden Kunden Schadenersatz zahlen

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Volkswagen. Quelle: Pixabay

Karlsruhe, Deutschland (Weltexpress). Endlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Am heutigen Vormittag wurde in der Fächerstadt verkündet, dass die Volkswagen AG den belogenen und betrogenen Kunden in Bezug auf den Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss.

Einen Nachteil haben die zahlreichen Käufer, die klagten. Wer das Geld für seine Ware Auto, über die er belogen und betrogen wurde, zurückhaben will, der muss sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Unter der Überschrift „BGH – VW muss Schadenersatz für manipulierte Diesel zahlen“ teilt „Reuters“ (25.5.2020) mit, dass „die Rechtsauffassung des BGH … Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland“ habe. „Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen.“

Dass dieses BHG-Urteil auch Auswirkungen auf andere Autobauer hat, die ihre Kunden belogen und betrogen haben, Richter am OLG Koblenz sprachen davon, dass Kläger „vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt“ worden seien, das ist klar.

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