Ein Soze und Lügner in einer Schwätzschau sowie von üblen Sozen und Olivgrünen der üblichen Einheitsparteien Weisungen erhaltende abhängige Staatsanwälte in der Migranten-Metropole Berlin

Rotes Rathaus in Berlin. Quelle: Pixabay, Foto: Wikimedia Images

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Darüber, daß „die AfD-Abgeordneten und Mitglieder des Arbeitskreises Recht der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thomas Seitz, Stephan Brandner, Fabian Jacobi und Tobias Matthias Peterka, im November 2022 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach“, der als Lügner und Soze bezeichnet wird sowie als Klabauterbach und Karlantan, stellten, wurde im WELTEXPRESS berichtet. Als Grund wurden „Äußerungen vom Sommer 2022, mit denen der Minister mehrfach in z.T. aufdringlicher Weise für das Arzneimittel Paxlovid geworben hat“, genannt. Daß einer der „Höhepunkt“ dieses Sozen „ein Auftritt in der Talkshow ‚Markus Lanz'“ war, in der er „seine eigene Krankengeschichte instrumentalisiert und übertriebene Aussagen zur Wirksamkeit von Paxlovid“ verbreitete, „die aus Sicht der Anzeigeerstatter nach den Regeln des Heilmittelwerbegesetzes irreführend waren“, wird in einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 3.4.2023 mitgeteilt.

Weiter heißt es, daß „das Pfizer-Medikament, dessen Gebrauchsinformation zahlreiche Gegenanzeigen und Warnhinweise enthält, … zuvor vom Bundesgesundheitsministerium in großen Stückzahlen zur Abgabe an Patienten beschafft worden“ war. Bereits zuvor wurde im WELTEXPRESS über die Genspritze aufgeklärt sowie von Kennern und Kritikern gewarnt.

Schlimm, daß üble Christen und Sozen, Olivgüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien der zerkleinerten Kleindeutschen Lösung, die seit Invasion, Besatzung und Umbenennung von Deutsches Reich in Bundesrepublik Deutschland ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist und lange schon ein Vielvölkerstaat, der nicht erst seit Jahren umgevolkt wird, sondern seit Jahrzehnten, zudem ein Apartheidstaat und Kriegsstaat, über den Klüngel und die Korruption in dieser tödlichen Angelegenheit mit Millionen Verletzten im Allgemeinen und „über die Beschaffungskosten“ der experimentellen Stoffe für die Genspritzen, die nur mit Notfallzulassungen auf den Markt kamen, „keine Auskunft“ erteilen. Auch jetzt mauern miese Sozen und so weiter. Daß in verschiedenen Medien berichtet wird, das „in Kürze für Hunderttausende Dosen der Ablauf des Verfalldatums“ droht beziehungsweise „dieses bereits eingetreten“ ist, das wird bei der AfD nicht totgeschwiegen.

Nun teilte die Staatsanwaltschaft Berlin mit, „dass von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen abgesehen werde, weil keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorlägen. Lauterbach habe nicht im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes ‚geworben‘. Nach Auffassung der Behörde zielten die Aussagen des Gesundheitsministers nicht darauf ab, den Absatz von Paxlovid zu fördern, sondern dienten lediglich ‚der gesundheitlichen Aufklärung der Bevölkerung über verfügbare Behandlungsmöglichkeiten‘.“ Diejenigen unter Millionen Deutschen und Millionen Vertretern fremder Völker auf dem Boden der BRD, die wissen, daß Staatsanwälte weisungsgebunden sind und also Befehle zu befolgen haben, die in Berlin von Sozen der SPD und L sowie von Olivgrünen (B90G) gegeben werden, verstehen, was davon zu halten ist.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, teilt seine Haltung dazu mit. In der besagten AfD-Pressemitteilung wird er wie folgt zitiert: „Selbstverständlich hat das Gesundheitsministerium das Recht, die Bevölkerung über gesundheitliche Aspekte verantwortungsvoll aufzuklären. Wenn aber der Minister das Vertrauen in sein Amt dazu benutzt, in einer Talk-Show unter namentlicher Nennung und Weglassung von Warnhinweisen ein Präparat anzupreisen, das sein Ministerium zur Abgabe an Patienten ausnahmsweise selbst beschafft hat und dessen Haltbarkeitsdauer sich dem Ende nähert, sollte eine Staatsanwaltschaft eine differenzierte Betrachtung vornehmen. Dass die Staatsanwaltschaft Berlin diese Besonderheiten in der Begründung ihrer Entscheidung nicht einmal erwähnt, ist erschütternd. In objektiver Hinsicht grenzt die Entscheidung für mich an Strafvereitelung im Amt. Eine gerichtliche Überprüfung ist in Deutschland leider nicht möglich.“

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