Am Ende gewinnt Alphabet Inc. den Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur vor dem EuGH oder noch dürfen Deutsche Gmail nicht ausschnüffeln

Die guten alten Briefkästen der U.S. Mail. Schwer, die alles auszuspionieren. Quelle: Pixabay, Foto: Lisa Johnson

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Google LLC ist das Unternehmen hinter Google, das den meisten Menschen als Suchmaschine im Weltnetz ein Begriff ist. In Wirklichkeit ist Google ein Ort totaler Reklame. Ein wenig wird es deutlich, wenn man sich diese Limited Liability Company mit Sitz in Mountain View und also mitten im Silicon Valley, das Westen der Vereinigten Staaten von Amerika (VSA) liegt. Mitarbeiter von Geschäftsführer Sundar Pichai berichten über die Branchen, in denen das von Larry Page und Sergey Brin 1998 gegründete Unternehmen Geld wie Heu scheffelt. Internetdienstleistungen, -handel, Softwareentwicklung und Werbung werden genannt. Seit Anfang Oktober 2015 gehört die Google LLC der Alphabet Inc.

Das die Eigentümer des Großkonzerns miese Kapitalisten sind, dass sieht man nicht nur daran, dass sie die Ergebnisse der Suche filtern oder mit dem Datenschutz auf Kriegsfuß stehen, sondern vor allem daran, dass sie die Konkurrenz kaputtmachen und im Wesentlichen zum Monopolisten geworden sind, der die Preise und Bedingungen diktiert, Steuerflucht und Urheberrechtsverletzungen begeht und zum militärisch-industriellen Komplex der VSA gehört. Salopp formuliert: Google kann Krieg.

Um fremde Post zu lesen beziehungsweise lesen zu lassen, wie Kritiker behaupten, böte diese Kapitalgesellschaft einen Gmail genannten kostenlosen Dienst an, den einige auch unter Google Mail kennen. Nun wollten einige so richtig das im Volksmund Briefgeheimnis genannte Recht beugen. Belächelnswerterweise hatte die Bundesnetzagentur, die eine Behörde der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist und in Bonn sitzt, 2015 geklagt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied als höchstes Gericht der Europäischen Union (EU) entschied nun, „dass Googles Maildienst Gmail kein Telekommunikationsdienst im Sinne des EU-Rechts ist“, wie es in „Netzpolitik“ (13.6.2019) heißt. Wäre der Laden wie ein Mobilfunkanbieter oder Telekombetreiber bewertet worden, würden einerseits strengere Auflagen beim Datenschutz liegen, andererseits müssten er „Schnittststellen für staatliche Überwachung“ schaffen, also gute Bedingungen fürs leichte Schnüffeln von Staaten, die Mitglied der EU sind.

In „Netzpolitik“ heißt es weiter, dass „die Entscheidung … für Erleichterung bei Datenschützern und Bürgerrechtlern sorgen“ dürfte, „da verpflichtende Überwachungsmaßnahmen und Zusammenarbeit mit Strafverfolgern noch nicht für Dienste wie Gmail gelten“. Ein Dienst wie Gmail wär beispielsweise Whatsapp, hinter dem die Facebook Inc. steckt, die auch mit Werbung wahnsinnig viel Geld verdient und in Menlo Park sitzt. Richtig, vom Sitz der einen zum Sitz der anderen Kapitalisten sind es mit dem Auto sechs, sieben Meilen und also ein Katzensprung.

Doch der wird die Staaten des Kapitals nicht vor ihrem großen Sprung abhalten. Sie wollen die Vorratsdatenspeicherung auf Telemedienanbieter auszuweiten und zwangen mit dem Europäische Kodex für elektronische Kommunikation alle EU-Staaten dazu, ihre Gesetze so zu ändern, dass Ende 2020 auch Gmail, Whatsapp und andere als Telekommunikationsdienstleister gelten. Sollte es dann wieder zu einem Rechtsstreit vor dem EuGH kommen, dürften die Richter anders entscheiden müssen. Aber wer weiß, ob Richter des Verwaltungsgerichts Köln die Klage dann wieder abweisen und Richter des EuGH in Luxemburg entscheiden werden. Auf jeden Fall muss jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster „auf Grundlage des EuGH-Urteils entscheiden“, wie „T-Online“ (13.6.2019) unter der Überschrift „Gmail-Streit: Bundesnetzagentur verliert gegen Google“ mitteilt.

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