Playboy-Mann des Jahres 2020 soll „ein schriftliches Sachverständigengutachten“ beim Amtsgericht Heidelberg zum PCR-Test einreichen

Ein Playboy-Hase. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Rechtsanwältin Beate Bahner, die vergangenes Jahr im April von Polizisten abgeholt und in die Psychiatrie gesteckt wurde, hat das geschafft, von dem andere nur sprechen. Sie bringt Doktor Gernegroß Christian Drosten vor Gericht.

Der Hintergrund ist kurz erzählt. Eine Frau reiste am 23. September 2020 aus Belgrad kommend in die BRD ein. Da sie in Serbien keinen PCR-Test hat machen lassen, konnte sie keinen vorlegen. In der BRD wollte sie das offensichtlich auch nicht tun, obwohl das Ordnungsamt St. Leon-Rot die Frau dazu „mehrfach“ aufgefordert habe, „bis mindestens 8. Oktober 2020“ ein „ärztliches Zeugnis“ vorzulegen. Ein PCR-Test wurde von der Frau verweigert. Dafür bekam sie einen Bescheid über ein Bußgeld vom 20. Oktober 2020 in Höhe von 153,50 Euro, weil sie sich keiner ärztlichen Untersuchung nach Maßgabe des Artikels 1 Absatz 1 Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6.8.2020 unterzogen habe. Statt das Geld zu bezahlen legte die Frau Einspruch ein und meldete sich Beate Bahner und beauftragte diese mit der Wahrung ihrer Interessen und bevollmächtigte offensichtlich die Fachanwältin für Medizinrecht.

Die Heidelberger Rechtsanwältin Bahner teilte daraufhin im Namen ihrer Mandantin dem Amtsgericht Heidelberg mit Schreiben vom 19.11.2020 mit, dass der „Einspruch aufrechterhalten“ werde. Grund hierfür sei, so Bahner, „dass eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach § 1 Absatz 1 Testpflicht-Verordnung vom 6.8.2020 bislang auf Basis des PCR-Tests bei gesunden Menschen nicht nachgewiesen werden kann. Wenn also ein PCR-Test keine Infektion des Paragrafen 2 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachweisen kann“, schreibt Frau Bahner weiter, „kann umgekehrt keine Testpflicht zum Nachweis des Fehlens einer Infektion bestehen.“ Unter dem Infektionsschutzgesetz wird das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen verstanden.

„Zur Klärung des Sachverhaltes“ bittet Bahner, die auch als Mediatorin im Gesundheitswesen gilt, „daher die Vernehmung über die Fähigkeit, Zuverlässigkeit und Geeignetheit des SARS-CoV-2-Infektionen durch Professor Christian Drosten“, der „über die Charité in Berlin“ zu laden sei. „Sollte sich wider Erwarten zeigen, dass der PCR-Test doch Krankheitserreger und zugleich eine akute Infektion nachweisen kann“, teilt Bahner mit, werde ihre Mandantin „gerne einen entsprechenden PCR-Test vornehmen lassen“.

„Wegen Verstoß gegen d. Infektionsschutzgesetz und d. Corona-Verordnung hat das Amtsgericht Heidelberg“ durch einen Richter am Amtsgericht am 4.2.2021 beschlossen, zu der Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des § 2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne, … ein schriftliches Sachverständigengutachten erhoben werden“ solle. „Zum Sachverständigen“ werde laut am 5.2.20ß21 ausgefertigten Beschluss „antragsmäßig … Hr. Prof. Dr. Drosten, Charité Berlin“, bestimmt.

Die Schriftsätze, aus denen wir zitierten, liegen WELTEXPRESS vor.

Kenner und Kritiker zweifeln daran, dass der als Schweinegrippe-Niete bekannte und Dr. Gernegroß benannte Playboy-Mann des Jahres 2020 das schafft.

Anmerkung:

Siehe auch die Glosse: Dr. Gernegroß, Bleigießen und der PCR-Test – Die Schweinegrippe-Niete Christian Drosten ist der Playboy-Mann des Jahres 2020. Tusch! von Gerd Gorilla.

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