Repressive Maßnahmen wie Abschließungen und Ausgangssperren in der BRD bis 7. März verlängert

Ein Blick aufs Kanzleramt. Quelle: Pixabay, Foto: Stephanie Ev

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Darauf, dass repressiven Maßnahmen wie Absperrungen und Ausgangssperren in der BRD bis zum 7. März bestehen bleiben, verständigten sich heute die Merkel-Regierung in Berlin mit den Ministerpräsidenten der Bundesstaaten der BRD via Videokonferenz.

Über das Ende der Absperrungen der Schulen und Kindergärten, Kinderläden, Kindertagesstätten u.ä. wollen und werden die Regierungen der Bundesstaaten, auch Bundesländer genannt, darunter allerdings auch Stadtstaaten wie Bremen, Hamburg und Berlin, entscheiden.

Friseurbetriebe sollen bei strikter Einhaltung von Hygieneauflagen am Montag, den 1. März 2021, wieder öffnen dürfen.

In „T-Online“ (10.2.2021) wird unter der Überschrift „Nach Corona-Gipfel  Merkel: ‚Die Mutation wird die Oberhand gewinnen'“ mitgeteilt, dass „das Kanzleramt … die ursprünglich bis zum kommenden Sonntag geltenden Einschränkungen für Handel, Gastronomie, Amateursport und Kultur wegen der Mutationen sogar bis zum 14. März beibehalten“ wollte, „wie aus einer früheren Beschlussvorlage für die Sitzung hervorgeht. Dieser Zeitraum war den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aber zu lang.“

Unter „Corona-News-Ticker: Bund und Länder verlängern Lockdown bis 7. März“ teilt der „NDR“ (10.2.2021) mit, dass „weitere Öffnungsschritte … erst bei einer Inzidenz von höchstens 35 erfolgen“ sollen.

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