Mit Blick auf Deutschland und Europa stellt Waffenschmidt fest: „Auch in unserer Gesellschaft sind die Möglichkeiten, die die Konvention bietet, vielfach unbekannt. Respekt vor den Persönlichkeits- und Mitspracherechten der Kinder sollte früh gelernt werden. Auch hier könnte noch viel mehr getan werden.“
Für die Arbeit von World Vision ist die UN-Kinderrechtskonvention ein wichtiger Rahmen ganzheitlicher Kinderförderung. Sie ist außerdem unverzichtbares Instrument, um auf die besonderen Bedürfnisse und Sichtweisen von Kindern aufmerksam zu machen. So involviert World Vision Kinder von Anfang an bei der Projektplanung und Entwicklung, um ihnen die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, wie den Erwachsenen. „Bei meiner Reise in eines unserer Projekte in Peru habe ich zum Beispiel einen kleinen Jungen getroffen, der als Schulbürgermeister die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertreten hat. Das ist ein gutes Beispiel, wie man Kindern von Anfang an ein Mitspracherecht einräumen kann“, erläutert Waffenschmidt.
Global hat sich die Situation der Kinder seit 1989 in vielen Bereichen verbessert. Für die Rechte der ärmsten Kinder dieser Welt können sich Hilfswerke dank des völkerrechtlichen Vertrags deutlich wirksamer einsetzen. „Es macht einen großen Unterschied, ob zum Beispiel Kinder mit Behinderungen aus Wohltätigkeit eine Betreuung erhalten oder ob sie einen Rechtsanspruch auf Bildung haben, ob Schutz der Millionen arbeitenden Kinder vor Gewalt und Ausbeutung nur in Projekten verfolgt oder mit staatlichen Organen unterstützt und von der Zivilgesellschaft auch eingefordert werden kann“, so Waffenschmidt.
Mit einem Geburtstagssong, der ab morgen auf der Internetseite www.worldvision.de angehört werden kann, macht die Kinderhilfsorganisation darauf aufmerksam, dass jedes Kind einzigartig ist und die Chance auf ein Leben in ganzer Fülle verdient.
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Pressemitteilung von World Vision Deutschland e.V. vom 19.11.2009.