Wolfgang Ernst (Die Linke) kritisiert die Planlosigkeit der Merkel-Regierung bei den Überbrückungshilfen

Klaus Ernst (Die Linke), Aufnahme auf dem Bundesparteitag Die Linke 2018 in Leipzig. Bild: Sandro Halank, Quelle: Wikimedia, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Nein, von Christen und Sozen sagt und schreibt Wolfgang Ernst (Die Linke) nichts, wenn er die „Planlosigkeit der Regierung bei den Überbrückungshilfen“ kritisiert. Die Regierung? Das ist die Merkel-Regierung, die aus Mitgliedern der Altparteien CDU, CSU und SPD besteht.

In einer Linksfraktion-Pressemitteilung vom 26.11.2020 wird der Soze oder Sozialist, der früher als Gewerkschaftsfunktionär in der SPD und danach in der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit an vorderster Front war, wie folgt zitiert: „Die Bundesregierung fährt bei den Corona-Zuschüssen für KMU und Soloselbständige weiter auf Sicht, obwohl die Pandemie bereits neun Monate andauert. Altmaier und Scholz stellen zwar riesige Milliardensummen ins Schaufenster, machen es dann aber den Unternehmerinnen und Unternehmern unmöglich, die Gelder zu beantragen. Die Novemberhilfe ist erst Ende November startklar, während gleichzeitig der Teillockdown verlängert wird. Dezemberhilfen? Vielleicht. Diese Planlosigkeit ist kaum zu überbieten. Das schafft keine Zuversicht bei den betroffenen Unternehmen, sondern vor allem Frust.“

Mit KMU sind Kleine und mittlere Unternehmen gemeint und mit „Corona-Zuschüssen“ offensichtlich die scheinbare finanzielle Hilfe des Staates, der die Druckerpressen heißlaufen lässt, die allen auf die Füße fallen wird, auch denen, die noch keine Füße haben. Und die „Milliardensummen“ werden nicht nur im Schaufenster immer gigantischer. Mit „Teillockdown“ dürften die Ausgangssperren und Öffnungsverbote sowie weitere restriktive Maßnahme der Merkel-Regierung sein, die sich kürzlich ermächtigen beziehungsweise einen weiteren Blankoscheck ausstellen ließ.

Ernst schlägt vor, „einen effektiven Mittelabfluss … dadurch“ zu „schaffen, dass die Unternehmen die Überbrückungshilfen wieder direkt beantragen können. Angesichts einer Quote für Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs bei der Soforthilfe von unter 0,2 Prozent geht das Argument, es gäbe dann zu viel Missbrauch, ins Leere. Genauso wurde die Streitfrage des fiktiven Unternehmerlohns ausgesessen. Eine klare Ansage, ob die Menschen Hartz-IV beantragen sollen oder ob die Zuschüsse für Lebensunterhalt bei KMU und Soloselbständigen kommen, bleiben Scholz und Altmaier weiterhin schuldig.“

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