Wenn ich mal nicht mehr kann… sichert eine Vorsorgevollmacht ab – Bei Immobilien ist ein Notar gefragt

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Denn es ist im Ernstfall nicht einfach, das Richtige zu tun, und es stellt sich die Frage, wer das tun soll, die richtigen Entscheidungen im Sinne des Betroffenen zu fällen, so, als ob er selbst entschieden hätte. Denn die Familie kann im Ernstfall nicht unbedingt helfen. Denn, und das wird viele überraschen: Weder Ehepartner noch volljährige Kinder oder die eigenen Eltern sind automatisch berechtigt, bestimmte Entscheidungen zu treffen, wenn jemandem aus dem Familienkreis etwas zustößt.

Deshalb sollte man bereits in jungen Jahren über eine Vorsorgevollmacht nachdenken. Denn sonst kann das Vormundschaftsgericht einen staatlichen Betreuer bestellen, der sich um die privaten und geschäftlichen Angelegenheiten des Betroffenen kümmert Und das kostet! „Eine Vorsorgevollmacht ist nötig, damit eine oder mehrere Vertrauenspersonen legitimiert sind, stellvertretend für einen selbst gegenüber Behörden, Versicherungen, Krankenkassen etc. weitreichende Entscheidungen zu treffen", erklärt Rüdiger Grimmert von der Postbank. „Etwa über Vermögensfragen, rechtliche Dinge oder medizinische Behandlungsmethoden." Als Formulierungshilfe gibt es dafür Musterformulare im Internet, beispielsweise auf der Seite des Bundesjustizministeriums (www.bmj.de) Etliche Banken verlangen allerdings, für die betreffenden Regelungen ein institutseigenes Dokument zu verwenden. Wichtig: Die Bankvollmacht sollte über den Tod hinaus gegeben werden. Ist dies nicht der Fall, können die Bankgeschäfte des Verstorbenen nicht geregelt und zum Beispiel noch offene Rechnungen nicht bezahlt werden.

Wird ein Notar benötigt? Diese Frage stellt sich unbedingt und sollte sorgfältig geprüft werden. Es ist generell ratsam, die Vollmacht schriftlich aufzusetzen, aber nicht unbedingt nötig, sie notariell beglaubigen oder beurkunden zu lassen", so Rüdiger Grimmert. Allerdings: „Lediglich bei Immobilienangelegenheiten und Entscheidungen zu Firmeneigentum ist ein Notar zwingend vorgeschrieben." Der Bevo!"Um sich gegen Missbrauch abzusichern, ist es sinnvoll, zusätzlich zur Vorsorgevollmacht vertraglich zu regeln, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen die Vollmacht verwendet werden darf", rät der Postbank Experte. Hält sich der Betreuer nicht daran, muss er für einen möglichen Schaden haften. Die Vorsorgevollmacht selbst sollte nicht mit Beschränkungen belastet sein. Denn das zwingt Banken, Ärzte oder Gutachter zu prüfen, ob wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dadurch kann wertvolle Zeit verstreichen. In jedem Fall kann ein Notar wichtige Beratungen geben, denn er kennt sich mit vollmachten in allen Fällen aus. Die Gebühren dafür sich in jedem Fall gut angelegt, wenn es zum „Vorsorgefall“ kommt.

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