SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Ausdruck „armutsfest“ – 12 Euro sind wie die Sozen: ein Witz

Nur noch Kleingeld im Portemonnaie. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärt das Sanktionsregime der Agenda 2010, mit denen Sozen und Grüne unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Vizekanzler Josef Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) einen Großangriff auf Lohnarbeiter und solche, die es werden wollen und sollen, startete, „teilweise für verfassungswidrig“.

Oskar Lafontaine schreibt in „Facebook“ (5.11.2019) unter der Überschrift „Hartz IV verfassungswidrig – Ohrfeige für die neoliberalen Parteien der selbsternannten ‚Mitte'“, dass „einige Verfassungsrichter … noch“ wissen, „dass ein ‚Sozialstaat‘ Arbeitslose nicht zum Hungern verurteilen kann, wenn sie ihren ‚Verpflichtungen‘ bei der Arbeitsagentur nicht nachkommen.“

Er nennt das Urteil „eine verdiente Ohrfeige für die neoliberalen Parteien“ zu denen die Altparteien CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gehören.

Laut Lafontaine hätten die Grünen nichts dazugelernt. „Nach vielen Jahren sind auch sie jetzt für einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro die Stunde, weil der ‚armutsfest‘ sei, so die Grünen-‚Sozialexperten‘. Sie wissen gar nicht mehr, was armutsfest ist. Im Februar diesen Jahres musste die Bundesregierung zugeben, dass man mindestens 12,80 Euro Stundenlohn haben muss, um ‚bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung‘ eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten. Wer heute noch 12 Euro für armutsfest hält, hält die in Zukunft drohenden Hungerrenten für Millionen Rentnerinnen und Rentner für ‚armutsfest‘. Zur Erinnerung: In Österreich hat der Durchschnittsrentner 800 Euro im Monat mehr.“

Richtig, 12 Euro sind ein Hungerlohn!

Anmerkungen:

Siehe zum Thema 12 Euro Mindestlohn den Artikel 12 Euro oder 5 Stunden? – Die Lügen der Linkspartei als Regierungspartei im Wartestand von Stefan Pribnow.

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