Richter in Rom sorgen für frohe Weihnachten in ganz Italien: Anbau von Hanf „in kleinen Mengen“ für den „Eigenbedarf“ ist nun erlaubt

Hanf in der Hand. Quelle: Pixabay, Foto: TinaKru

Rom, Italien (Weltexpress). Wunderbare Nachricht zu Weihnachten für alle, die in Italien leben. Dort erlaubten Richter der Kassationsgerichtshof oder Oberstes Gericht genannten höchsten Instanz der Judikative nun den Anbau von Hanf (Cannabis) im eigenen Garten oder in den eigenen vier Wänden, allerdings „in kleinen Mengen“ und nur für den „Eigenbedarf“, wie es in „Repubblica“ (26.12.2019) heißt. Gute Freunde müssen ihr Gras und Kanten, also ihr Haschisch und Marihuana selber mitbringen.

Dafür bietet sich beispielsweise ein Ganja-Mobil mit Verbrenungsmotor an.

Unter dem Titel „Oberstes Gericht in Rom – Italien erlaubt Cannabis-Anbau daheim“ wird in der „Wirtschaftswoche“ (27.12.2019) darauf hingewiesen, dass „in Italien … der Anbau von Cannabis zu Hause nicht strafbar“ sei, „wenn es sich um kleine Mengen für den Eigenbedarf handelt. Dies entschied das Oberste Gericht in Rom kurz vor Weihnachten, wie italienische Medien am Freitag berichteten. In der Vergangenheit hatten Gerichte oft anders geurteilt.“

In „Südtirolnews“ (27.12.2019) heißt es unter der Überschrift „Epochales Urteil des Kassationsgerichts – Cannabis-Anbau für den Eigenbedarf ist nicht strafbar“: „Bis dato haben sämtliche Gerichtsurteile den Anbau von Cannabis als Straftat eingestuft. Das Urteil des obersten Gerichtshofes in Italien ist daher als historischer Umbruch zu werten…

Kritik kam von Politikern unterschiedlicher Couleur. Sie bemängeln, dass der Kassationsgerichtshof als Judikative eine Entscheidung habe treffen müssen, die eigentlich vom Gesetzgeber, der Legislative, gemacht werden sollte.“

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