Glück gehabt und Recht bekommen – Richter des Bundesverfassungsgerichtes heben Urteil von Richtern des Bundesgerichtshofes gegen Eisschnelllauf-Star Claudia Pechstein auf

Claudia Pechstein beim Weltcup in Hamar, 2008. Foto: Bjarte Hetland, CC BY-SA 3.0

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Richter der Zweiten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe gaben Claudia Pechstein die Möglichkeit, wegen ihrer sogenannten zweijährigen Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen, weil es ein Urteil von Richtern des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2016 aufhob. Pechstein klagt gegen die Internationale Eislauf-Union (IEU) vor Richtern des Oberlandesgerichts München (Aktenzeichen 1 BvR 2103/16).

Die beteiligten Richter in Karlsruhe stellten in ihrem Urteil fest: „Die angegriffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Justizgewährungsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG). Der Bundesgerichtshof hat die Bedeutung des Anspruchs auf Öffentlichkeit des Verfahrens verkannt.“ Das war Kennern und Kritikern schon lange klar.

Die Führer von IEU und der ISG, damit ist der Internationale Sportgerichtshof gemeint, in deren Mühlen Pechstein geriet, sind auf ganzer Linie gescheitert.

Die „historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zugunsten von Claudia Pechstein“ werde von Gregor Gysi (L) „aus vollem Herzen“ begrüßt. In einer Pressemitteilung der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag vom 12.7.2022 heißt es dazu: „Nicht das Landgericht, nicht das Oberlandesgericht, sondern der Internationale Sportgerichtshof CAS und der Bundesgerichtshof haben sie in ihren verfassungsrechtlichen Grundrechten verletzt“, erklärt Gregor Gysi zur erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von Claudia Pechstein gegen die Bestätigung ihrer Sperre von der Wettkampfteilnahme durch den Bundesgerichtshof“. Gysi weiter: „Claudia Pechstein hat niemals gedopt und wurde durch eine Fehleinschätzung, die von wissenschaftlichen Gutachten widerlegt wurde, über lange Zeit ihrer sportlichen Möglichkeiten beraubt. Der Schaden ist viel größer, als er berechnet werden kann und muss. Bis zu ihrem 50. Lebensjahr nahm sie mit beachtlichen Leistungen an Landes-, Europa-, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen teil.

Das Urteil von Karlsruhe ist nicht nur für sie und diejenigen, die mit ihr gefiebert haben, ein großer historischer Erfolg, sondern für viel mehr Menschen. Der Internationale Sportgerichtshof, die Sportgerichtsbarkeit insgesamt müssen ihre Allmachtsgefühle aufgeben und sich künftig ebenfalls der Rechtsprechung unterwerfen.“

Zum Fall heißt es in der „FAZ“ (12.7.2022) unter dem Titel „Eisschnelllauf-Olympiasiegerin: Verfassungsbeschwerde von Claudia Pechstein erfolgreich“: „Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband (ISU) wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.“

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