Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilen über „ideologische Klimaziele“ der Merkel-Regierung

Karlsruhe.
Liegewiese am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © 2018, Foto: Dr. Bernd Kregel

Karlsruhe, Berlin, Deutschland (Weltexpress). Klaus Ernst (Die Linke) begrüße laut Linksfraktion-Pressemitteilung vom 29.4.2021 „das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Bundesregierung anweist, die Umsetzung der Klimaziele bis 2050 zu konkretisieren“, der die Arbeit der Merkel-Regierung „zögerlich“ und „schlampig“ nennt.

„Die vom Gericht geforderte Präzisierung ist auch deshalb notwendig, weil nur so bereits heute die Investitionen erfolgen, die für die technische Umsetzung einer Klimaneutralität in allen Sektoren bis 2050 notwendig sind. Ohne Technologien, die Klimaneutralität in allen Sektoren gewährleisten, sind die Klimaziele kaum zu erreichen. Die Weichenstellung muss jetzt erfolgen. Dazu gehört zwingend eine rechtzeitige Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten“, so Ernst weiter.

Alice Weidel (AfD) teilt per Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag mit, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts über ihre Aufgabe hinausschießen würden. „Vorrangige Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist die Wahrung der Grundrechte der Bürger und damit der Schutz unserer Verfassung“, teilt Weidel mit und formuliert ferner: „Das Klimaschutzgesetz kommt schon jetzt weitestgehend ohne wissenschaftliche Belege aus, während es die Bedeutung Deutschlands beispielsweise in Sachen CO2-Ausstoß im weltweiten Vergleich deutlich überhöht. Das Gesetz schränkt sowohl die unternehmerische als auch die Freiheit des Einzelnen ein und führt seit Beginn des Jahres zu enormen Preissteigerungen bei den Verbrauchern.“

Richtig, man möchte meinen, dass sich ein „Linker“ um Lohn, Preis und Profit Gedanken macht, tut er anscheinend nicht. Das macht dafür Weidel von der AfD. Dass immer mehr Lohnarbeiter die AfD wählen und immer weniger „Die Linke“, das wundert daher wenig.

Weidel weist übrigens darauf hin, dass „das Urteil des Verfassungsgerichts dennoch nicht“ überraschend sei, denn „mit Stephan Harbarth“ sei „der oberste Verfassungsrichter doch jemand, der noch bis 2018 stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag war“. Wohl wahr. Und auch das ist schlecht so!

Dr. Lukas Köhler (FDP) sieht laut Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 29.4.2021 „das Urteil … als der Auftrag an die nächste Bundesregierung, eine langfristig verlässliche, zielgenaue und international orientierte Klimapolitik zu gestalten“. Köhler weiter: „Das Erreichen der Klimaziele muss durch einen klimapolitischen Neustart sichergestellt werden, der den marktwirtschaftlichen Ideenwettbewerb um die besten klimafreundlichen Technologien entfesselt. Dafür müssen schnellstmöglich alle Verursacher von Treibhausgasen in den EU-Emissionshandel integriert und das jährlich sinkende CO2-Limit auf das Ziel Klimaneutralität 2050 ausgerichtet werden. Denn nur der Emissionshandel garantiert, dass die Klimaziele mit einer fairen Verteilung der verbleibenden Emissionen sicher erreicht werden. Da das Grundgesetz zu international ausgerichtetem Handeln beim Klimaschutz verpflichtet, müssen Deutschland und Europa nun auf einen globalen CO2-Preis drängen, der schrittweise durch die Erweiterung und Verknüpfung bestehender Emissionshandelssysteme erreicht werden kann.“

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