Polen wollen weiter Penunzen von Deutschen aus der BRD

Andrzej Duda. Foto: Radosław Czarnecki, CC BY-SA 4.0, Aufnahme: Polen, 2015

Berlin, BRD (Weltexpress). Polen und also polnische Besatzer deutscher Lande fordern in permanenter Penetranz von den restlichen Deutschen in der zerkleinerten Kleindeutschen Lösung mit der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland (BRD), die seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist und lange schon ein Vielvölkerstaat, der nicht erst seit Jahren umgevolkt wird, sondern seit Jarhzehnten, zudem ein Kriegsstaat und ein Apartheidstaat, Penunzen.

Andrzej Duda, ein Förderer der Faschisten im am Reißbrett entstandenen Kunststaat am Rand von Rußland, der deswegen Ukraine genannt wird, und Präsident der Republik Polen, die ebenfalls ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist und sich wie die BRD im Krieg mit der RF befindet, forderte am Sonntag, den 1.9.2024, erneut Reparationen von der Bundesregierung, die derzeit aus Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden der Parteien SPD, B90G und FDP besteht. Duda wörtlich: „Vergebung und Schuldanerkenntnis sind eine Sache, Wiedergutmachung des Schadens eine andere“, sagte Duda in der polnischen Kleinstadt Wieluń. Er fügte hinzu: „Und diese Frage ist immer noch nicht geklärt, und das seit 80 Jahren, wenn man die Zeit des Zweiten Weltkriegs mitzählt.“

Polen wollen rund 6,2 Billionen Zloty (1,32 Billionen Euro) von Millionen Deutschen sowie Millionen Personen fremder Völker auf dem Boden der BRD.

In antideutschen Medien ist hier und da von den erneuten Reparationsforderung die Rede, aber nicht von der andauernden Besetzung deutscher Lande durch Polen. Die Rede ist auch nicht von sehr vielen Milliarden Euro, welche die Polen direkt aus der BRD und indirekt aus der BRD über Brüssel bekommen haben.

Bisher wiesen Bundesregierungen Forderungen von Polen unter Berufung auf eine polnische Verzichtserklärung von 1953 zurück. Polen erhielt Reparationen und verzichtete 1953 auf weitere Reparationen aus der BRD und der DDR.

Laut Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 habe „die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren“. Auch die Rückforderung besetzter deutscher Lande sei, so eine Auffassung, damit erledigt, zumal sie im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom 14. November 1990 völkerrechtlich abschließend geregelt wurde.

Anmerkung:

Siehe auch die Beiträge

im WELTEXPRESS.

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