Berlin, Deutschland (Weltexpress). Herr Galla aus Zimmer 805 schreibt Herrn Ballweg, Michael Ballweg, einen Brief. In beachtlicher Schriftstärke thront über dem Text von neun A4-Seiten „Der Polizeipräsident in Berlin“, kleiner darunter die „Landespolizeidirektion“ und die „Versammlungsbehörde“. In dem mit Datum 26. August 2020 versehenen Brief wird der Adressat darauf hingewiesen, dass er „am 5. August 2020 per Fax gemäß § 14 des Versammlungsgesetzes (VersG) in der Fassung vom 15. November 1978 (BGBI. I, S. 1790), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2008 (BGBI. I, S. 2366), für den 29. August 2020 in der Zeit von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr eine ortsfeste Versammlung zum Thema „Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden“ mit 22.500 Teilnehmenden angemeldet“ habe und wo: „Für die Durchführung haben Sie die Straße des 17. Juni zwischen Salzufer und Platz des 18. März sowie Einmündungsbereiche am Großen Stern vorgesehen. Sie beabsichtigen auf dem Großen Stern eine Bühne und entlang der vorgenannten Straßenzüge entsprechende Videoleinwände und zur Übertragung des Bühnenprogramms aufzustellen.“
Dass Herr Ballweg noch ein weiteres Fax schickte, und zwar am 23. August 2020, das wird Herrn Ballweg auch mitgeteilt. Darin solle er „in Fortführung der vorgenannten Anmeldung für den Zeitraum vom 30. August 2020 bis zum 14. September 2020, täglich in der Zeit von 00:00 Uhr bis 23:59 Uhr eine ortsfeste Versammlung in Form einer Dauermahnwache zum Thema „Berlin invites Eürope – Fest für Freiheit und Frieden – Camp“ mit gleichfalls 22.500 Teilnehmenden angemeldet“ haben. „Der nunmehr von Ihnen gewünschte Versammlungsraum ist identisch mit den von Ihnen bereits für den 29. August angemeldeten Straßenzügen. Sie beabsichtigen auch hier eine Bühne und entlang der vor genannten Straßenzüge entsprechende Videoleinwände zur Übertragung des Bühnenprogramms sowie Wohnwagen aufzustellen.“
Dagegen, jemanden an etwas zu erinnern, ist nichts Schlechtes zu sagen. Schön, wenn der Polizeipräsident von Berlin sich dafür die Zeit nimmt, auch wenn diese mitteilen lässt, dass er eine Behörde sei und deswegen diese bald „Polizei Berlin“ heißen solle, was Andreas Geisel (früher SED, jetzt SPD) als Innensenator des Michael Müller (SPD), der den Titel des Regierenden Bürgermeister von Berlin trägt, vor fast einem Jahr mitteile. Andererseits ist der Titel, den Barbara Slowik seit dem 10.4.2018 trägt, der des Polizeipräsidenten von Berlin, den zuvor Klaus Kandt trug. Slowik war zuvor seit 1994 in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres tätig und ab 2002 im Bundesministerium des Innern. Seit Beginn dieses Jahres wird unter ihrer Behördenführung wenigstens als „Polizei Berlin“ getwittert, beispielsweise auch zur Versammlung und Demonstration am 1.8.2020, aber offensichtlich immer noch in ihrer Funktion als Berliner Polizeipräsident geschrieben. In Berlin kann man das machen, auch dieser Käse ist den meisten Berlinern eh Wurst.
Doch dann geht es um diese, denn das Schreiben im Namen der Polizeipräsidentin Slowik ist die Mitteilung, dass ein Versammlungsverbot nach § 15 Abs. 1 VersG verhängt wurde und zwar im Neusprech der Merkel-Regierungen, die aus den Altparteien CDU, CSU, SPD und FDP bestanden – und ohne die Partei der Besserverdienenden besteht noch eine -, das „alternativlos“ gewesen sei. Offensichtlich ist unter dem Sozen Müller, der mit Mitgliedern und Mandatsträgern der Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke die Berliner regiert, das Demonstrationsrecht von einem Grundrecht zu einem Gnadenrecht verkommen wie Mitglieder und Mandatsträger dieser Parteien zu Volksverrätern.
Sie können die „Infektionsschutz“-Begründung zum Versammlungsverbot sowie das ganze Schreiben des scheinbaren Seuchenbekämpfers Galla an Herrn Ballweg hier lesen.
Jetzt kommt nur noch der alles entscheidende Hinweis, dass über ein waschechtes Infektionsgeschehen weder von der Versammlung noch von der Demonstration am 1.8.2020 in Berlin berichtet wurde, bis heute nicht!
Wenn das nicht ganz schön galla ist, was dann?