Berlin, Deutschland (Weltexpress). Derzeit wird von Staats- und Regierungschefs massiv in die Grundrechte eingegriffen. Das sei eine Ausnahme, werde aber nicht zur Regel heißt es dazu in Politik und Presse, jedenfalls von denen, die affirmativen Journalismus betreiben. Hier und dort gehen manche Politniks sogar so weit, dass sie Epidemie-Gesetz planen, die weder Hand noch Fuß haben.
Die „Westdeutsche Zeitung“ (1.4.2020) teilt unter dem Titel „NRW: Ex-Verfassungsgerichts-Präsident kritisiert Epidemie-Gesetz“ mit, dass der Ex-Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen Michael Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagte habe, dass es für das geplanten Epidemie-Gesetz „eine solche Beschneidung von Grundrechten, zu denen auch die Freiheit der Berufsausübung gehört“, sei, dass es dafür „ein Höchstmaß an inhaltlicher Bestimmtheit der Voraussetzungen, unter denen ein solcher Grundrechtseingriff möglich sein soll“, brauche.
Auch in der „Welt“ (1.4.2020) wird unter der Überschrift „Ex-Verfassungsgerichts-Präsident kritisiert Epidemie-Gesetz“ darauf eingegangen und mitgeteilt, dass Bertrams sagte, dass „es … das Mindeste“ wäre, „diesen Gesetzentwurf den Fachausschüssen des Landtags zur Beratung in aller Ruhe vorzulegen und vor der Verabschiedung des Gesetzes auch Sachverständige anzuhören“.