Berlin, Deutschland; Kopenhagen, Dänemark (Weltexpress). Behören auf bundesdeutscher Seite hätten den Bau des Unterwassertunnels zwischen der dänischen Insel Lolland und der deutschen Inseln Fehmarn zugesagt, teilt das dänische Bauunternehmen Femern A/S mit. Der Tunnel für Straße und Schiene soll unter dem Fehmarnbelt Dänemark und Deutschland verbinden.
Der Tunnel wird 18/19 Kilometer lang, 60 Meter breit und 16 Meter tief sein Er soll mit dem Lkw, Pkw oder Motorrad in einer Viertelstunde durchfahren werden können. Die Eisenbahn bräuchte noch nicht einmal die Hälfte der Zeit. Zum Tunnelbau kommen die Anschlüsse auf deutscher und dänischer Seite.
Dass Projekt werde 52,6 Milliarden dänische Kronen (umgerechnet 7,4 Milliarden Euro) kosten, das teilte die Femern A/S ebenfalls mit. Für die Summe garantiere der dänische Staat, zudem würden Darlehen der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen die Kosten für die Anbindungen an Land. Auf dänischer Seite werden sie auf über eine Milliarden Euro geschätzt, auf deutscher Seite auf annähernd drei Milliarden Euro. Die Dänen tragen die Kosten für ihre Anbindung und den gesamten Tunnel. Die Kosten sollen über eine Maut reingeholt werden. Die Deutschen tragen nur die Kosten für ihre Anbindung.
Dazu gehört entweder eine neue Fehmarnsundbrücke, die alte wurde
1963 als Straßen- und Eisenbahnbrücke von knapp einem Kilometer Länge eröffnet, wird „Kleiderbügel“ genannt und bietet eine Straßenspur je Richtung sowie nur einen Schienenstrang, oder ein weiter Tunnel, der die Insel Fehmarn mit dem Festland verbindet. Der Fehmarnsund ist eine Ostsee-Arm zwischen Kieler Buch und Mecklenburger Bucht.
Die Dänen hätten gerne schon längst gebaut, doch seit über eine Hand voll Jahren lag der Antrag, der 2013 eingereicht wurde, auf Eis. Der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark ist noch älter. Er wurde am 3. September 2008 in Kopenhagen unterzeichnet. Ratifiziert wurden diese Staatsverträge in Berlin im Juli 2009, in Kopenhagen im März 2009.
Gegner der Fehmarnbelt-Querung protestierten und sprechen seit Wochen von einer „Einschränkung der Klagerechte“. Längst bestätigt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass das am 23. November 2018 vom Bundesrat beschlossene Planungsbeschleunigungsgesetz die Widerspruchs- und Klagerechte von Anwohnern und Betroffenen der Fehmarnbelt-Querung schmälert.
Nun liegt der Planfeststellungsbeschluss vor.
Schon der deutsche Architekt Heinrich Bartmann beschäftigte sich 1940 mit Planen, sowohl den Fehmarnsund als auch den Fehmarnbelt mit Brücken für Eisenbahn und Autobahn zu überqueren, um die Vogelfluglinie für Straße und Schiene schneller zu machen. Längst sind Tunnel nach Ansicht einiger Experten die bessere Lösung für eine feste Verbindung sowohl für
Fehmarnbelt als auch für Fehmarnsund.