Berlin, Deutschland (Weltexpress). Kuscheljustiz für Grenzstürmer und Geldgräber? So sehen das viele, denn für Sabri H., der „wütend“ war und deshalb am 29. September 2017 in Wittenberg auf Marcus Hempel einschlug, gab es nur eine Bewährungsstrafe von Richtern der Jugendstrafkammer des Magdeburger Landgerichts. Sabri H. gilt als „Syrer“. Das meint man zu wissen, aber das Alter wolle man nicht kennen.
Selten so gelacht über Merkels Gäste? Nein, es sind die Gäste der groß genannten Koalition aus CDU, CSU und SPD. Erdogan-Türken hetzten die Ausländer schon vor Jahren als Grenzstürmer und Geldgräber nach Griechenland, von wo aus sie weiter in deutsche Lande geschickt wurden.
Unter der Überschrift „Zwei Jahre für Sabri H. – Bewährungsstrafe für Wittenberg-Totprügler“ teilt Thilo Scholtyseck in „Bild“ (26.3.2020) mit, dass das, was andere für den Mord eines Migranten halten, laut zuständiger Staatsanwaltschaft „Körperverletzung mit Todesfolge“ war. Der Richter belohnte des Totschläger, der im Gerichtssaal nach Aussagen des Vaters „mehrfach gelacht“ habe und „nicht einen einzigen Tag in Haft gesessen“ habe mit dem Urteil „zwei Jahren Haft auf Bewährung“.
Die wirren Richter müssen die Bilder eines Überwachungsvideos, auf dem zu sehen ist, wie der Syrer auf den Deutschen einprügelt, gesehen haben, aber vielleicht war das alles nur ein Spaß mit ernsthaftem Ausgang, den der Syrer eingangs nicht erahnen konnte. Schlimmer noch: die abhängigen Staatsanwälte wollten eine „Notwehr“ des Syrers gesehen haben und alle Ermittlungen und also das Verfahren einstellen.
Dazu heißt es in „Tichys Einblick“ (27.3.2020) unter der Überschrift „Nur Bewährungsstrafe für ‚Totprügler‘ von Wittenberg“: „Der Prozess endet mit einem Urteil, dessen Milde den Vater des Opfers sowie zahlreiche Menschen entsetzt.“ Das kann man wohl schreiben!