Kinder an die Wahlurne, aber nicht in die Notaufnahme eines Krankenhauses?

Ein Bett in einem Krankenhaus. Quelle: Pixabay, Foto: PublicDomainPictures

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wer kennt nicht nur die Forderungen vor allem von Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden der Parteien SPD, B90G, FDP und L, das Wahlalter zu senken, sondern auch die Entscheidungen? Richtig, im Berliner Reichstag, in dem mit dem Deutsche Bundestag das größte Parlament der Welt im Verhältnis zu den Wahlberechtigten veranstaltet wird, stimmten nur Christen und Blaue, also Mitglieder von CDU, CSU und AfD gegen eine Absenkung des Wahlalters, jedenfalls bei sogenannten Bundestagswahlen.

In einigen Bundesstaaten, auch Bundesländer genannt, gilt bereits das Wahlalter 16 Jahre. Für das Pseudo-Parlament der EU-Bürokratur galt in der BRD das Wahlalter 18 Jahre. Es gilt was galt: andere Staaten, andere Rechte und mehr Stimmen. Die Stimmen der Deutschen in der BRD sowie die von Millionen Vertretern fremder Völker auf dem Boden der BRD werden weniger bewertet und so schlecht wie nirgendwo sonst. Doch zurück zum Wahlalter, das abgesenkt wurde. Über den Gesetzentwurf von Mitgliedern der Parteien SPD, B90G und FDP wurde am 10.11.2022 im Berliner Reichstag abgestimmt. Erstmals dürfen auch diejenigen, die das 16 Lebensjahr erreicht haben, an den Wahlen zu dieser Parlament genannten Veranstaltung teilnehmen.

Das alles mag man richtig finden statt falsch, gut statt schlecht, und das gilt auch für diesen Fall: Thomas Fischbach, amtierender Präsident des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) mit Sitz in Köln, fordert die Einführung einer Gebühr bei Nutzung des Notfalldienstes bei medizinisch nicht notwendigen Fällen.

In einer Pressemitteilung der AfD-Bundesgeschäftsstelle vom 8.8.2023 wird dazu Dr. Christina Baum, Mitglied im AfD-Bundesvorstand und Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag, wie folgt zitiert: „Das Problem sind nicht vorwiegend Eltern, die leichtfertig eine Notaufnahme aufsuchen, sondern vielmehr, dass es an medizinischem Personal und flächendeckenden Strukturen fehlt. All das wäre zu lösen, wenn sich die Politik wieder an den wirklichen Bedürfnissen des Volkes orientieren und nicht im Gegenteil die einst selbstverständliche medizinische Grundversorgung immer weiter abbauen würde. Eltern können keine ärztliche Diagnose erstellen und in den meisten Fällen nicht sicher beurteilen, welche Behandlung tatsächlich notwendig ist. Sie sollen vor einer ärztlichen Untersuchung auch nicht durch Gebühren abgeschreckt werden. Der Zerfall dieses Staates zeigt sich immer mehr auch daran, dass die Gesundheitsversorgung in diesem Land für die breite Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist. Besonders bei Kindern muss aber gelten: Lieber einmal zu viel unnötig zum Arzt als einmal im Ernstfall zu wenig.“

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