Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch?

In den USA werden Zuchtbullen schon längst geklont und ihr Fleisch sowohl das ihrer Nachkommen liegt ohne jeden Hinweis zum Verkauf in den Kühlregalen. Das geht aus einem internen Papier der Europäischen Kommission hervor, das die Organisation Testbiotech veröffentlicht hat. Die EU soll jetzt darüber entscheiden, wie Klonfleisch und Milchprodukte von den Nachfahren geklonter Kühe in Europa vermarktet werden darf. Das EU-Parlament ist für enge Beschränkungen, die Kommission lehnt das ab.

Bis Ende sollen sich die Abgeordneten der 27-EU-Regierungen in der EU über eine gemeinsame Position einigen. Sollten sie das nicht tun, bleibt es dabei, dass es keine Kennzeichnungspflicht für Klonprodukte gibt. Bisher lehnte die EU-Kommission eine Kennzeichnung ab, weil sie keinen Handelsstreit mit den USA riskieren will. Für den europäischen Verbraucher bedeutet das, dass mit Steuergeldern eine gigantische Überproduktion vor allem von Schweinefleisch subventioniert wird. Damit die europäischen Bauern diese Produkte doch noch absetzen können, obwohl sie auf dem Weltmarkt kaum konkurrenzfähig sind, erhalten sie Exportausstattungen, die wiederum vom Steuerzahler getragen werden müssen. Nun soll auch noch nicht gekennzeichnetes Klonfleisch dazu kommen.

Nach heutigem Kenntnisstand gibt es keine gesundheitlichen Bedenken gegen Produkte geklonter Tiere, doch die europäischen Verbraucher lehnen Klonprodukte in der Mehrheit ab. Vor allem aber wollen sie wissen, was sie kaufen und dafür braucht es eine klare Kennzeichnung.

Mit Material von Foodwatch

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