Immer mehr Führungen von Kapitalgesellschaften beantragen Kurzarbeitergeld für ihre Lohnarbeiter beim Staat

Ein Blick auf Gebäude Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Quelle: Wikimedia, CC BY-SA 3.0, Bild: Nicohofmann - Eigenes Werk

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dieser Tage wurden vom Kapital bereits Millionen Lohnarbeiter zu Kurzarbeitern umgewandelt. Weitere Millionenen werden folgen.

Dafür melden die Führungen von Unternehmen, „dass mindestens zehn Prozent der Belegschaft ein arbeitsausfallbedingtes Entgeltminus von mehr als zehn Prozent ihres Bruttolohns haben“, wie Henrike Roßbach in „Süddeutsche Zeitung“ (27.3.2020) schreibt. Unter der Überschrift “ Wie Kurzarbeit funktioniert“ teilt sie ferner mit: „Unternehmen müssen ihre Kurzarbeitspläne bei ihrer lokalen Arbeitsagentur ‚anzeigen‘. Wird der Antrag bewilligt, müssen sie die Auszahlungen für ihre Mitarbeiter berechnen. Sie zahlen dann Gehalt plus Kurzarbeitergeld aus und bekommen letzteres von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet.“

Für Lohn- beziehungsweise Kurzarbeiter kommt dann der Hammer: „Die Lücke füllt das Kurzarbeitergeld, es ersetzt allerdings nur 60 Prozent des entgangenen Lohns, bei Eltern 67 Prozent. Formal wird dafür die Differenz zwischen dem eigentlichen Gehalt („Soll-Entgelt“) und dem gekürzten Gehalt („Ist-Entgelt“) berechnet. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Leistungsprämien oder Boni zählen nicht mit. Aber: Als „Soll-Entgelt“ werden nur Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Die liegt im Westen bei 6900 und im Osten bei 6450 Euro im Monat.“ Die Besserverdienenden unter den Lohnarbeiter, die sich in der Regel auch für etwas Besseres halten, bekommen also kein Kurzarbeitergeld.

Dafür bekommen alle bekommen alle anderen im Allgemeinen weniger und die Lohnarbeiter in den fünf neuen Bundesländern bekommen im Besonderen noch weniger.

Mitglieder und Mandatsträger haben der neuen Regelung, die rückwirkend ab 1.3.2020 gilt, am 15.3.2020 im Berliner Reichstag zugestimmt. Die Veränderungen bedeuten Erleichterungen für Kapitalisten beim Beantragen von Kurzarbeitergeld. Diese Ermächtigung gilt bis zum 31.12.2020.

Das Ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. rechnet nun damit, dass „Kurzarbeit in der Industrie steigt drastisch“ und teilt per IFO-Pressemitteilung vom 30.3.2020 mit: „25,6 Prozent aller Firmen erwarten in den kommenden drei Monaten Kurzarbeit. Das ist der höchste Stand seit 2010. Vor drei Monaten waren es erst 15,3 Prozent. Das geht aus der neuesten Konjunkturumfrage des ifo Instituts hervor. Überdurchschnittlich betroffen sind die Schlüsselbranchen Automobile (41 Prozent), Maschinenbau (33 Prozent) und Elektro (32 Prozent).“

Auch wenn das Kurzarbeitergeld weiterhin von den meist Kapitalgesellschaften kommt, die dafür Geld vom BA erhalten, ist es der Staat (des Kapitals), der zahlt. Die finanzielle Lage der Kapitalisten spielt dabei keine Rolle. Richtig gelesen: die finanzielle Lager der Kapitalisten spielt keine Rolle.

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