Hang zum Harem? – Die Merkel-Regierung und die Mehrehen oder die permanente Muselmanisierung der Bundesrepublik Deutschland

Ah, ein Harem. Quelle: Pixabay, Foto: WikiImages

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Dass die Merkel-Regierung, die von den Altparteien CDU, CSU und SPD getragen wird, „ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen“ habe, berichtet der „Newsticker“ (5.5.2019). Unter der Überschrift „Bundesregierung streicht Einbürgerungsverbot bei Vielehen“ heißt es, dass „im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums … eine entsprechende Regelung noch vorgesehen“ war. „Sie fehle aber im Anfang April vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“, der nun in die parlamentarische Beratung gehen soll.“

In der „Welt“ (5.5.2019) formuliert Manuel Bewarder unter dem Titel „Polygamie – Einbürgerung bleibt trotz Mehrehe möglich“: „Strafbar ist nur die Schließung einer Vielehe in Deutschland, nicht aber das Fortführen, wenn sie zuvor im Ausland geschlossen wurde. Vom Verbot unberührt bleiben zudem Ehen, die in Deutschland nicht standesamtlich, sondern von Imamen geschlossen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte es dem Gesetzgeber im vergangenen Jahr freigestellt, die Einbürgerung bei einer Mehrehe auszuschließen.“

In einer Pressemitteilung der AfD vom 5.5.2019 heißt es dazu: „Mit Urteil vom 29.05.2018 – BverwG 1 C 15.17 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass eine Einbürgerung eines Einbürgerungsbewerbers nach § 9 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ausgeschlossen ist, wenn der Einzubürgernde eine Zweitehe im Ausland geschlossen hat, da die Doppelehe nicht mit deutschen Lebensverhältnissen in Einklang zu bringen ist (BVerwG 1 C 15.17, Rn. 17).“

Stefan Keuter teilt als AfD-Bundestagsabgeordnete dazu mit: „Vielehen sind der deutschen Kultur fremd. Das Eingehen mehrerer Ehen ist gemäß Paragraph 172 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar – und das ist gut so, fußt doch die staatliche Eheordnung nach Art. 6 des Grundgesetzes (GG) auf dem Prinzip der Einehe.“

Keuters Auffassung nach liege „eine Ungleichbehandlung von Deutschen und Ausländern vor, wenn ausländische Bürger mit mehreren Ehefrauen eingebürgert werden können, es dem deutschen Mann, und dann natürlich auch der deutschen Frau, nach unserer Rechtsordnung nicht möglich ist, mit mehreren Partnern eine Ehe einzugehen.“

Dass die Vielehen-Betreiber Muselmanen sind, das erwähnt Keuter nicht. Die Muselmanisierung der Bundesrepublik Deutschland ist schon nicht mehr latent, sie ist permanent und wurde unter den Merkel-Regierung auch noch forciert.

Vorheriger Artikel„Gezwungen, in den Busch zu fliehen“ – Milizionäre der Boko Haram überfallen Stützpunkt der Streitkräfte der Bundesrepublik Nigeria
Nächster ArtikelNotlandung einer brennenden Suchoi Superjet 100 der Aeroflot in Moskau-Scheremetjewo – Passagierflugzeug steht in Flammen