Gesundheitsgefährdung und Luftverschmutzung oder Rechenfehler von Lungenarzt Prof. Dr. med. Dieter Köhler und Konsorten

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Berlin, Deutschland (Weltexpress). In der „Taz“ wirf Malte Kreutzfeld dem Lungenarzt Prof. Dr. med. Dieter Köhler „Rechenschwäche“ vor und somit indirekt den 112 Unterzeichnern, die nur ein Bruchteil der 3.800 angefragten Mitglieder der Pneumologie-Gesellschaft“ seien, die Köhlers Thesen teilen.

Längst gibt es für Köhler und Konsorten und deren Stellungnahme zur Gesundheitsgefährdung durch umweltbedingte Luftverschmutzung, insbesondere
Feinstaub und Stickstoffverbindungen (NOx) (Schmallenberg, ohne Datum) Gegenwind. Siehe dazu Internationale Experten zu Stellungnahme von Lungenärzten in „Science Media Center“ (25.1.2019).

Kreutzfeld schreibt u.a.: „Köhlers Vergleich macht wissenschaftlich keinen Sinn, aber selbst wenn man sich darauf einlässt, steht am Ende die Feststellung: Wer an einer viel befahrenen Straße wohnt, atmet während eines Lebens von 80 Jahren so viel Stickoxide ein wie ein starker Raucher in 6 bis 32 Jahren. Köhler behauptet stets, es handle sich lediglich um die Dosis von wenigen Monaten Rauchen.“

Dass „der große Fehler … sich zum einen durch eine fehlerhafte Umrechnung, zum anderen durch einen falschen Ausgangswert“ ergebe, das wird mitgeteilt.

Laut „Tagesspiegel“ (13.2.2019) gestehe Köhler Rechenfehler ein. „Auch eine Berechnung zur Feinstaub-Konzentration, die sich in der Stellungnahme befindet, sei um den Faktor 10 verkehrt. „Das ist bisher noch niemanden aufgefallen“, sagte Köhler der „taz“. Er gibt ferner zu, dass der Ausgangswert seiner Rechnung weit überhöht sei.“

In „Spiegel-Online“ (13.2.2019) wird auch darüber informiert, dass „trotz dieser dem Bericht zufolge begangenen Fehler … der pensionierte Lungenarzt, der vor mehreren Jahren Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie war, offenbar nicht von seiner Position“ abrücke. „Die Größenordnung sei weiter richtig, zitiert die ‚taz‘ den Pulmologen, der selbst nur wenig wissenschaftliche Expertise zum Thema Stickoxid vorzuweisen haben soll.“

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