Berlin, BRD (Weltexpress). Selbst wenn sie sich mal nicht im Klimawahn oder im Sanktionsrausch ergeht, kann man bei der EU sicher sein, dass alles irgendeinen Haken hat. Sogar das Verbot bestimmter Innenbeschichtungen für Konservendosen. Da kann man sich auf Brüssel verlassen.
Verkauft wird es wieder einmal als eine Wohltat für den Verbraucher: ab kommendem Jahr dürfen Lebensmittel nicht mehr in Verpackungen verkauft werden, die den Weichmacher Bisphenol A enthalten. Das besagt ein EU-Gesetz. Gemeint sind damit Plastikflaschen und die Innenbeschichtungen von Konservendosen.
Nun ist schon lange bekannt, dass Bisphenol A ein Problem ist. Die Substanz ist fettlöslich, sammelt sich im Körper von Lebewesen, ist krebserregend und wirkt ähnlich wie das weibliche Hormon Östrogen. Entdeckt wurde dies, als in Flüssen in der Nähe von Produktionsanlagen entsprechender Kunststoffe die männlichen Fische zunehmend verweiblichte.
Allerdings – als die Wirkung von Bisphenol A bekannt wurde, war dieser Weichmacher in Schnullern und in Beißringen für Säuglinge enthalten, und es dauerte einige Jahre, bis er aus diesen verschwand. Damals gab es nicht einmal einen Grenzwert dafür.
Wenn jetzt die EU solche Forderungen für Konservendosen aufstellt, wird das vor allem eine Wirkung haben: Die Kosten der nötigen Produktionsumstellung werden bei den Verbrauchern landen, und die ohnehin hohe Inflation bei Lebensmitteln wird dadurch weiter angeheizt. Nicht, dass das die EU jemals interessiert hätte.
Was das ganze Manöver aber vollends absurd macht, ist, dass gleichzeitig eine neue Quelle ebendieser Substanz gefördert wird. Inzwischen hat ja die Debatte um mögliche Umweltfolgen von Windrädern angefangen. Das ist nicht ungewöhnlich; selbst ohne den massiven grünen Einfluss in den Medien – erfahrungsgemäß dauert es an die dreißig Jahre, bis nach Einführung einer neuen Technologie die möglichen schädlichen Folgen tatsächlich in die öffentliche Debatte vordringen. So verlief das auch bei den Eternitplatten, die als günstige Lösung für Hausfassaden galten, bis irgendwann bekannt wurde, dass Asbest enthalten ist.
Die Windräder jedenfalls bestehen aus Kompositmaterial, im Kern Glasfaser oder Carbonfaser in Epoxidharz.
Der ganze Sinn und Zweck von Windrädern ist, die Bewegungsenergie des Windes einzufangen und damit einen Generator zu betreiben. Was logischerweise bedeutet, sie müssen sich gegen den Wind stellen. Das bedeutet wiederum, dass ein Teil dieser Bewegungsenergie nicht in Strom umgesetzt wird, sondern durch Reibung das Windrad selbst abträgt.
Diese Kombination aus Epoxidharz und Faser erfüllt den Zweck, den gesamten Flügel flexibel genug zu halten, dass er möglichst bruchfest ist. Bisphenol A ist ein Weichmacher, sprich, es ist eine Substanz, die die Flexibilität von Kunststoffen erhöht. Das Umweltbundesamt argumentiert, es sei im gehärteten Harz nicht mehr enthalten. Das ist Unfug, da genau diese Flexibilität die gewünschte Wirkung ist. Würde das Harz völlig hart und spröde, könnte der Flügel unter der Vibrationsbelastung brechen.
Das zweite Argument, das das Bundesumweltamt vorträgt, warum das alles kein Problem sein soll, ist ebenso schwierig. Das verbliebene Bisphenol A werde biologisch abgebaut. Die beim Abrieb entstehenden Mikropartikel aus Epoxidharz lösen sich aber nur unter bestimmten Bedingungen wieder auf und geben die in ihnen enthaltenen Substanzen frei – in einer sehr sauren Umgebung beispielsweise. Wie im Magen. Der Staub trägt also schlicht seine Fracht weiter in sich.
Was grundsätzlich eigentlich klar ist. Das, was tatsächlich biologisch abbaubar ist, ist gleichzeitig schlecht haltbar, und das, was sehr haltbar ist, ist schlecht abbaubar. Diese grundsätzliche Tatsache ändert keine Argumentation. Und es ist schon erstaunlich, dass die Beschichtung von Konservendosen Grund zum Eingreifen ist, aber mit den möglichen Umweltfolgen der Windräder äußerst nachlässig umgegangen wird.
Auch was das Hauptmaterial, die Glasfaser, betrifft. Alles kein Problem, heißt es seitens des Umweltbundesamts; insgesamt sei die Menge des entstehenden Feinstaubs zu vernachlässigen, weil weit geringer als die Menge, die aus dem Abrieb von Autoreifen stamme. Und die Partikel seien nicht lungengängig.
Die Frage ist nur, ob man diesbezüglich dem Umweltbundesamt tatsächlich vertrauen kann. Schließlich gibt es eine Agenda, Windräder durchzusetzen, auch wenn sowohl ihre ökonomische als auch ihre energetische Bilanz fragwürdig ist (im Kern geht es nur um eine garantierte Verzinsung des eingesetzten Kapitals). Wie unabhängig ist das Umweltbundesamt in diesem Zusammenhang? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Behörde sich gegen ein Kernprojekt wenden würde, das derzeit eine breite Mehrheit in den regierenden Parteien findet?
Die ganze Entwicklung rund um Corona hat gezeigt, dass man sich unter solchen Umständen nur sehr begrenzt auf vermeintlich unabhängige Behörden verlassen kann. Wenn es um die eigene Karriere geht, wird im Ernstfall gegen jede Erkenntnis entschieden. Das RKI hätte sich querstellen können; aber in einer Gesellschaft, die Egoismus als Tugend sieht, dürfte sich der dafür erforderliche Charakter nur bei wenigen finden.
Die EU macht das, was sie immer macht. Gleich, um welches Problem es geht, sie findet zielstrebig die menschenfeindlichste Lösung. Irgendeine Verschlechterung der Lebensbedingungen der breiten Massen lässt sich aus allem herausholen, wenn man es bösartig genug anstellt. Was im Bereich Gebäudeenergie zuletzt gründlich bewiesen wurde; ganz zu schweigen von der Kriegspolitik und den Folgen der irrwitzigen Sanktionsmanie. Mal eben im Bereich der günstigeren Lebensmittel an der Preisschraube zu drehen, gehört da zu den geringeren Übungen.
Anmerkungen:
Vorstehender Beitrag von Dagmar Henn wurde unter dem Titel „EU-Absurditäten: Von Konservendosen und Windrädern“ am 24.9.2024 in „RT DE“ erstveröffentlicht. Die Seiten von „RT“ sind über den Tor-Browser zu empfangen.
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