„Ermittlungen nach Einsatz“, aber wohl nicht wegen versuchten Totschlags, oder?

Die Faust eines Berliner Polizisten im Nacken. Versuchter Totschlag? Auszug aus Screenshot vom 31.8.2020 eines Videos, auf das auch im WELTEXPRESS verlinkt wird. Quelle: Facebook

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Nichts genaues weiß man nicht oder will es nicht mitteilen. Die Rede ist von einem Fall, einem von vielen, die sich am vergangenen Wochenende in Berlin im Rahmen und am Rande von Versammlungen und Demonstrationen Hunderttausender gegen die Merkel-Regierung von Mitgliedern und Mandatsträgern der Altparteien CDU, CSU und SPD zutrugen.

Im „Spiegel“ (31.8.2020) heißt es dazu lapidar bereits in der Überschrift „Polizist soll Frau geschlagen haben – Ermittlungen nach Einsatz bei Demonstration“. Nun, in der besagten Situation hat ein Polizist zugeschlagen und zwar zwei Mal. Er schlug offensichtlich mit aller Kraft zu und ballte seine Finger zu einer Faust. Er schlug auch nicht auf den Rücken, sondern in den Nacken. Wie anders sollten sich die auch WELTEXPRESS vorliegenden Fotos und Videos, die auch im Weltnetz kursieren, interpretieren?

Geänderter Blickwinkel

Gepostet von Harald Steger am Montag, 31. August 2020
Quelle: Facebook

Wir haben nachgefragen. „Im Auftrag“ des Polizeipräsidenten in Berlin, das ist Barbara Slowik, hoffte Polizeioberkommissar Martin Halweg, Fragen beantwortet zu haben, indem er die „Stellungnahme der Polizei Berlin zu zwei Festnahmen am Großen Stern“ hinweist, von der vermutlich auch einer oder mehrere Journalisten des „Spiegel“ abgeschrieben haben, ohne die Quelle zu nennen. Was soll man dazu sagen oder schreiben außer: Relotiuspresse!

Zum von vielen für Mord und Totschlag gehaltenen Fall zwitscherte die „Polizei Berlin“ bereits am Nachmittag: „“Nein, wir haben am Wochenende keine Frau umgebracht.“

Und Polizeipräsidentin Slowik ließ per Polizeimeldung vom 31.8.2020, Tempelhof-Schöneberg, Nr. 2054) dazu mitteilen: „In Zusammenhang mit einem im Internet eingestellten Video, in dem die Festnahme einer Frau zu sehen ist, die von einer Einsatzkraft geschlagen worden sein soll, ermittelt nun ein Fachkommissariat des Landeskriminalamtes wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge wurde die 60-jährige Frau am vergangenen Sonntag kurz vor 13 Uhr von den Einsatzkräften am Großen Stern in Tiergarten festgenommen, weil Sie sich an einer unerlaubten Ansammlung beteiligt und sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt haben soll. Sie kauerte sich anschließend auf den Boden und soll einem Polizisten in den Bauch getreten haben. Als die Beamten sie wegtragen wollten, versuchte sie einer weiteren Dienstkraft in den Arm zu beißen. Da sie sich weiterhin wehrte, schlug ein Beamter ihr mit der Faust auf den Rücken. Die 60-Jährige wurde bei der Festnahme leicht verletzt, verzichtete jedoch auf eine angebotene ärztliche Behandlung und konnte anschließend ihren Weg fortsetzen. Die Einsatzkräfte blieben unverletzt.“

Ein Beamter schlug also. Nur einmal? Auf den Rücken?

Das ist Deutschland 2020Das ist ein Video, welche Tatsachen Ihr daraus sehen wollt, überlasse ich Euch!

Gepostet von Harald Steger am Sonntag, 30. August 2020
Quelle: Facebook

Der Rücken ist bekanntlich „der hintere Seite des Rumpfes der Menschen“ …, der „sich vom unteren Rand des Nackens bis zur Gegend der Lende bzw. zur Spitze des Steißbeins“ erstrecke, heißt es in „Wikipedia“. Richtig, der Nacken zählt nicht dazu, aber genau dorthin schlug der Polizist und nicht nur einmal und zwar eine von ihm und drei weiten Polizisten auf den Boden gedrückte und auf dem Bauch liegende Frau (60 Jahre alt).

Nach Aussagen von Zeugen, mit denen WELTEXPRESS sprach, waren die polizeilichen Maßnahmen nicht nur nicht nötig, sondern maßlos übertrieben, „versuchter Totschlag“ eben, der von einem Zeugen mit den Worten „schäm`Dich“ bedacht wurde. Ja, so kann man das sagen. Doch schämen müssen sich ganz andere und die Verantwortlichen müssen zurücktreten!

Aus gutem Grund sind Schläge auf den Nacken in allen Kampfsportarten verboten, denn das käme Mord und Totschlag gleich. Schläge, Faustschläge auf den Nacken können tödlich enden. Die 60 Jahre alte Frau, der kein Polizist zu Hilfe eilte, hat Glück gehabt.

Möglicherweise hat der Schläger, der Faustschläger der Berliner Polizei gegen eine verhaftete Frau, samt derer, die nicht dagegen einschritten, auch Glück und alles verläuft – wie so oft – im Sande, wenn es nicht unter den Teppich gekehrt werden kann. Dass „die Berliner Polizei ermittelt“, dass wird in „Spiegel“ mitgeteilt. „Es gehe um eine Anzeige und den Verdacht der Körperverletzung im Amt“, heißt es unter Berufung auf einen „Polizeisprecher“.

„Ermittelt werde durch das Kommissariat für Beamtendelikte beim Berliner Landeskriminalamt (LKA).“

Fragen wie diese „Wurden die beteiligten Polizisten, insbesondere der Schläger, beurlaubt oder suspendiert“ werden wir noch einmal stellen müssen.

Anmerkung:

Siehe auch den Artikel „Versuchter Totschlag? – Die Müller-Regierung in Berlin und ihre Polizisten“ von Horst-Udo Schneyder.

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