Entfremdung immer – Corona nimmer? – Mindestabstands- und Maskenpflicht sowie Kontaktbeschränkungen

Volksfest in Erfurt. Quelle: Pixabay, Foto: Dieter Ludwig Scharnagl

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Die Merkel-Regierung in Berlin hat sich mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer besprochen und mehr oder weniger verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen genannten Entfremdungen des Menschen vom Menschen wegen der Pandemie genannten Situation mit dem Coronavirus (manche sprechen und schreiben von den Coronaviren) aus Wuhan bis zum 29. Juni 2020 verlängert werden. Bisher galten sie bis 5. Juni 2020.

Richtig, der Begriff der Entfremdung wurde von Karl Marx bestimmt als Entfremdung des Menschen vom Produkt, vom Prozess der Arbeit, von sich selbst und vom Menschen. Unter Letzterem verstand der wichtige Dichter und Denker die Fremdentfremdung, welche sich aus der Entfremdung des Menschen von seiner Natur ergebe.

Im Grunde ist das eine Entmenschlichung, die der Mensch dem Menschen ein Wolf werden lässt und kein Gott.

Dabei sah Thomas Hobbes noch vor Karl Marx sowohl den Wolf als auch den Gott im Menschen wüten und güten.

Gegenwärtig also noch weiter so mit dieser Entfremdung beziehungsweise dieser Beschränkung des Sozialen ab dem 6. Juni auf maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum. Und im privaten Raum soll das nicht viel besser aussehen.

Unter der Überschrift „Kontaktbeschränkung bis 29. Juni – Bund und Länder einigen sich – irgendwie“ wird in „N-TV“ (26.5.2020) mitgeteilt, dass sich „mehrere Länder … Sonderregeln“ herausnehmen würden. „Auch bei privaten Treffen zu Hause in geschlossenen Räumen sollten die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, hieß es. Die Zahl der Personen sollte der Größe der Räume entsprechen ’nd für ausreichend Belüftung gesorgt werden‘. Wo die Möglichkeit bestehe, sollten private Zusammenkünfte im Freien erfolgen, wegen des erheblich geringeren Infektionsrisikos. ‚In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein.'“

Die „Zeit“ (26.5.2020) teilt unter dem Titel „Corona-Krise: Bund und Länder verlängern Kontaktbeschränkungen“ mit, dass die Ramelow-Regierung in Erfurt für Thüringen einen „Sonderweg“ vorbehalte. „In einer Protokollerklärung des Freistaats Thüringen heißt es unter anderem, man behalte sich vor, abweichende Regelungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum zu beschließen, sofern dies das Infektionsgeschehen zulasse. Das Land will dann anders als die anderen Bundesländer nur noch regional gültige Vorschriften machen. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte zuvor erklärt, staatliche Verordnungen seien Noteingriffe, die nur berechtigt seien, wenn das Infektionsgeschehen das erfordere. Aus Regierungskreisen in Erfurt hieß es zudem, auch andere Bundesländer hätten abweichende Regelungen angekündigt, auch restriktivere.“

Dass „der Ministerpräsident des Landes, Bodo Ramelow, … weitreichende Lockerungen in Thüringen in Aussicht gestellt“ hatte und zwar bereits vor der Beratung, Besprechung und Bestimmung, das wird in der „Tagesschau“ (26.5.2020) der „ARD“ mitgeteilt. Unter der Überschrift „Einigung von Bund und Ländern – Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni“ heißt es: „Ramelow betonte aber, keinesfalls die Mindestabstands- und Maskenpflicht komplett außer Kraft setzen zu wollen.“

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