Berlin, Deutschland (Weltexpress). Seit dem völkerrechtswidrigen Krieg der NATO auf europäischem Territorium gegen die Bundesrepublik Jugoslawien wird seitens der NATO konsequent die Erosion des Völkerrechts betrieben. Das Faustrecht soll die internationalen Beziehungen bestimmen. Amerikanische Sichtweise geht vor und der Umbau unserer Staaten zu einem von Washington bestimmten Vorfeld, auch unter wesentlicher Aufgabe unserer Rechtsordnung, wird konsequent betrieben. Ja, es geht wieder einmal darum, die Konsequenzen aus zwei Weltkriegen zu ziehen. Eine Konsequenz fliegt uns durch das Vorgehen des ehemaligen „Werte-Westens“ seit eben diesem Jugoslawien-Krieg um die Ohren. Seit 1945 war durch die Charta der Vereinten Nationen der Krieg geradezu durch die Rolle des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingehegt. Krieg sollte nur noch möglich sein zur Selbstverteidigung und nur nach dem Regelkatalog der Vereinten Nationen. Selbst die NATO war nur denkbar als reine Verteidigungsorganisation und gebunden an eben diese Charta der Vereinten Nationen. Deutschland hat seinen Beitrag dazu geleistet, den einzigen Schutz der Menschheit gegen erneute Vernichtung zu zerschmettern, indem es seit dem Krieg gegen Jugoslawien 1999 die Bindung Deutschlands an die geltenden Regeln des Völkerrechts durch Militäreinsätze gegen die Charta der Vereinten Nationen bewusst hintertrieben hat.
Das ist keine historische Angelegenheit. Wer in diesen Tagen aufmerksam hinhört, stellt die enorme Zunahme des militärischen Flugverkehrs ebenso fest wie demnächst das Rollen der Panzer quer durch Deutschland an die russische Front. Seit 1992 wird nach dem Ende des Kalten Krieges diese Politik gegenüber Russland betrieben, gegen alle internationalen Vereinbarungen anlässlich der deutschen Wiedervereinigung und Zusagen, auch an die damals noch bestehende Sowjetunion im November 1990 in der sogenannten Charta von Paris. Es sollte der Geist der guten Nachbarschaft das Leben in Europa bestimmen. Wo sind die Verbote der Bundesregierung, den Aufmarsch der US-Army gegen Russland, das seiner riesigen Opfer im Zweiten Weltkrieg gerade jetzt und während dieses NATO-Manövers gedenkt, zu verbieten? Wo ist der deutsche Bundespräsident, der einmal in seiner Amtszeit an die Bedeutung der Charta der Vereinten Nationen zur Kriegsverhütung erinnert hat und einer willfährigen Bundesregierung in den Arm gefallen ist, wenn wieder einmal deutsche Truppen ohne UN-Mandat in den Krieg ziehen mussten?
Es blieb in diesen – aus gutem Grund historisch aufgeladenen Tagen und Monaten – dem russischen Präsidenten Putin vorbehalten, in seiner Petersburger Rede am 20. Dezember 2019 an die kriegsstiftende Rolle von „Versailles“ im Jahre 1919 zu erinnern. Es mindert nicht die Bedeutung von „Versailles“, wenn es damals gegen Deutschland und andere Staaten unter Missachtung aller europäischen Regeln der Friedensregelung ging. Der französische Marschall Foch, der französische Architekt der britisch-französischen Kriegsallianz gegen die sogenannten Mittelmächte, sah schon in „Versailles 1919“ die Grundlage für den nächsten Krieg in zwanzig Jahren voraus. Er und andere lagen nicht falsch, wie „1939“, das sie sorgsam geplant hatten, deutlich machte. „1939“ macht das heutige Dilemma deutlich und es ist nichts davon bekannt, dass seitens unserer Staatsspitze die deutsche Mitwirkung an amerikanischen Kriegen strikt verweigert wird. Ein genauer Blick auf die sicherheitspolitischen Regeln des amerikanischen Präsidenten für Kriege, die er lostritt, macht eines deutlich: diese Regeln knüpfen nahtlos an den „1939“ herrschenden völkerrechtlichen Zustand an und klammern den einzigen zivilisatorischen Fortschritt in der UN-Charta zur Kriegsvermeidung aus. Das Wort der deutschen Staatsspitze dagegen, Fehlanzeige. Es geht offensichtlich darum, nicht aus der Vergangenheit die Konsequenzen zu ziehen sondern auf der vermeintlich richtigen Seite mitzumachen. Presseankündigungen aus dem „Weißen Haus“ über „grandiose Vorschläge“ zu einer nahöstlichen Friedensregelung“ lassen erwarten, dass in Windeseile entweder bisher geltende Regeln des Völkerrechts kollektiv vergessen oder anderenfalls bekannte Muster umgesetzt werden. Die letzten Tage in Zusammenhang mit dem Gedenken an Auschwitz und die Befreiung durch Einheiten der sowjetischen Streitkräfte haben deutlich gemacht, dass es einen neuen Schulterschluss zwischen Präsident Putin und Ministerpräsident Netanjahu gibt. Beide „können es mit Präsident Trump“ gut. Im Interesse der Welt wäre es ein Segen, wenn die geltenden Regeln des Völkerrechts zur Vermeidung eines erneuten Unheils die neuen Trump-Vorschläge überleben würden und eine deutsche Staatsspitze, die eine verfassungsmäßige Pflicht umsetzt: zum Frieden in der Welt beizutragen.