Die Ausgangssperre und „ein Erfolg“ – Marco Buschmann (FDP) zum Beschluß von Bundesverfassungsrichtern in Karlsruhe vom 5.5.2021 über Eilanträge von Besserverdienenden „gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen“

Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © 2018, Foto: Dr. Bernd Kregel

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Repressive Maßnahmen der von der Mehrheit der Abgeordneten, überwiegend Christen und Sozen der Altparteien CDU, CSU und SPD, ermächtigten Merkel-Regierung, was von Olivgrünen, auch Bündnisgrüne genannt, goutiert wurde, wie Ausgangssperren bleiben in Kraft, den Bundesverfassungsrichter des Ersten Senates lehnten Eilanträge beziehungsweise Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab.

Siehe auch die Pressemitteilung Nr. 33/2021 vom 5. Mai 2021 mit der Überschrift „Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt“ auf der Heimatseite Bundesverfassungsgericht im Weltnetz.

Dem sogenannten Ersten Senat gehören an: Stephan Harbarth, Andreas Paulus, Susanne Baer, Gabriele Britz, Yvonne Ott, Josef Christ, Henning Radtke und Ines Härtel. Sie wurden alle mit einem Doktortitel versehen, manche tragen zusätzlich einen Professorentitel. Der angeblich 1971 in Heidelberg geborene Harbarth, der die Gruppe anführt und als Präsident und Vorsitzender des Ersten Senats gilt, gehörte einst zur CDU-CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Nun, mit dem Versucht, die Maßnahme per Erlass wenigstens vorläufig außer Vollzug setzen zu lassen, scheiterten die auch Liberale und Besserverdienende genannten Mitglieder und Mandatsträger der FDP.

Heute (6.5.2021) teilte Dr. Marco Buschmann (FDP) per Pressemitteilung der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag mit, daß „das Bundesverfassungsgericht … gestern nicht über die Verfassungsbeschwerde und Eilanträge der 80 Abgeordneten der FDP-Fraktion entschieden“ habe. Weiter heißt es: „Das Gericht hat auch nicht entschieden, ob Ausgangssperren mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es hat sogar betont, dass die Verhältnismäßigkeit dieser Freiheitseinschränkung eingehender Prüfung im Hauptsacheverfahren bedürfe. Die entscheidenden Rechtsfragen hat es ausdrücklich offengelassen. Das Gericht hat nur die Folgen betrachtet, wenn es das Gesetz ohne genaue Prüfung bis zur Hauptsache aussetzt. Wie üblich war es sehr zurückhaltend, ein Parlamentsgesetz ohne abschließende Prüfung vorläufig außer Kraft zu setzen. Unsere Verfassungsbeschwerde bezieht sich neben den Ausgangssperren auch auf das Fehlen von Ausnahmen für Geimpfte und Genesene. Hierüber hat das Gericht gestern ausdrücklich gar nicht entschieden. Ich stelle aber fest: Der Druck aus Karlsruhe auf die Regierung wirkt hier bereits. In der letzten Woche noch wollten Regierung und Koalition nicht über Lockerungen für Genesene und Geimpfte sprechen. Heute schlagen sie selbst einen ersten Schritt vor. Ihr Vorschlag ist zu zaghaft und nicht konsequent, aber bringt mehr Freiheit für mehr Menschen. Das ist ein Erfolg unserer Verfassungsbeschwerde.“

Die belogenen und betrogenen Deutsche und viele Millionen andere, die auf dem Gebiet des Bundesrepublik Deutschland genannten Staates leben, werden diesen „Erfolg“ bestimmt feiern, oder?

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