Den Fortbestand des Klosters Mor Gabriel im türkischen Midyat sichern

Das Kloster Mor Gabriel. © Stephan Jouhoff

Immer gerne genommen wird das Argument, vornehmlich von der CDU/CSU-Bundesfraktionsfraktion und dessen Vorsitzenden Volker Kauder, dass die Türkei hiermit unter Beweis stelle, dass sie es mit der Religionsfreiheit ihrer Minderheiten nicht ernst nehme. Damit lassen sich Argumente gegen EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei gut unterstreichen. Und in diesem speziellen Fall stehe der Fortbestand des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel auf dem Spiel, so Kauder, ein in der Tat einzigartiger Ort der Christenheit.

Unbestritten ist, dass es noch viel zu tun gibt in der Türkei, in Sachen Religionsfreiheit von Minderheiten. Das betrifft jedoch nicht nur die christliche Minderheit. Und hier setzt in der Bundestagsdebatte Josef Philip Winkler (Bündnis 90/Grüne) an, indem er sagt, dass das Mor Gabriel einen sichtbaren Teil eines Gesamtproblems darstelle. Ein wichtiges Element von Winklers Rede war nämlich auch, dass er in aller Deutlichkeit darauf hinwies, dass man gerade in Sachen Religionsfreiheit immer gerne in Richtung Türkei zeige, anstatt einmal vor der eigenen Türe zu kehren. Denn: laut einer repräsentativen Umfrage der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster sind die Hälfte der Deutschen der Meinung, dass in ihrem Land nicht alle Religionsgemeinschaften dieselben Rechte haben sollten. Werde von der Türkei eine uneingeschränkte Religionsfreiheit verlangt, dürfe sie auch zurückfragen, wie es mit den religiösen Minderheiten in Deutschland bestellt sei, sagte Winkler.

Nicht immer ist Religion drin, auch wenn Religion drauf steht

Zurück zu dem speziellen Fall des Kloster Mor Gabriel, das nahe der syrischen sowie der irakischen Grenze in der Provinz Mardin (Tur Abdin) liegt und sich in seiner Existenz deshalb bedroht fühlt, weil seit Mitte 2011 ein Urteil des Kassationsgerichts rechtskräftig wurde, laut dem etwa die Hälfte der klösterlichen Ländereien (336 Hektar) als Wald eingestuft und somit laut türkischer Verfassung automatisch in Staatseigentum übergehen, weil sie seit offenbar langer Zeit brachliegen, also unbewirtschaftet waren. Sie werden nicht deshalb als „Wald“ deklariert, weil dort etwa ein Wald steht, sondern nach türkischem Gesetz gehen unbewirtschaftete Ländereien automatisch in den Besitz des Forstministeriums über.

Zu allem Übel wurde wegen des Baus einer 4 Kilometer langen Mauer auf just dem Grund und Boden, der nun als Staatseigentum deklariert wurde, der Vorsitzende der Gemeindestiftung,  Kyriakos Ergün, angezeigt. Gegen ihn läuft nun ein Strafverfahren, das von Vorstehern umliegender Dörfer, „die zum Einflussgebiet eines kurdischen Feudalherren gehören“ (Zitat Antrag der Koalition Drucksache 17/9185), auf den Weg gebracht wurde. Auf staatlichem Gelände ist es niemandem erlaubt, eine Mauer, ein Gebäude oder sonst irgendetwas zu errichten. Inzwischen wurden mehrere Gerichtstermine verschoben und die Verfahren werden zwischen Ausgangsgericht und Kassationsgericht hin und her überantwortet. Es gibt viele Gründe, die in Sachen Religionsfreiheit in der Türkei zu diskutieren wären, jedoch dieser hier gehört nicht dazu.

Zur Zeit wird dem Kloster also „illegale Landnahme“ vorgeworfen, wobei die letzten Worte hier noch nicht gesprochen sind. Für den schlimmsten aller Fälle boten Behörden bereits an, dieses Land könne weiterhin dem Kloster kostenlos zur Verfügung gestellt und genutzt werden. Damit hat sich das Kloster jedoch nicht einverstanden erklärt.

In dem Forderungsbericht der Stiftung des Klosters vom 20.12.2012 werden unter vielen anderen Punkten noch diejenigen Probleme erwähnt, bei denen es sich um private „Landnahmen“ seitens „Personen anderer ethnischer Minderheiten“ handelt. Hier ist es offenbar geschehen, dass Landbesitz syrisch-orthodoxer Christen, deren Eltern oder Großeltern aufgrund der Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem türkischen Militär aus der Türkei in die Diaspora auswanderten, ihre türkische Staatsbürgerschaft abgegeben oder die Nachkommen diese gar nicht erst beantragt haben, ihr Recht auf das Land ihrer Familie, das von kurdischen Zuwanderern vereinnahmt wurde, nicht durchsetzen können. Wobei auch hier seitens der Behörden oft salomonische Lösungen gesucht und auch gefunden werden. Der Landrat von Midyat, Fatih Akkaya, sagte in einem Gespräch mit Weltexpress, dass er alles in seiner Macht stehende tue, um Rückkehrer zu bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist zu sagen, dass es in den vergangenen Jahren zu einigen rechtlichen Verbesserungen für religiöse Minderheiten in der Türkei kam. Anders als
jüdische, griechisch-orthodoxe und armenische Staatsbürger, sind syrisch-orthodoxe Christen nicht als religiöse Minderheit anerkannt, genauso wenig wie es die Aleviten sind, die schätzungsweise fast die Hälfte der türkischen Bevölkerung ausmachen.

Tourismus im Südosten

Das Gebiet des Tur Abdin oder Nord-Mesopotamien ist problematisch. Seit fast 4 Jahrzehnten herrschen Terror und kriegerische Auseinandersetzungen, zwischen deren Fronten die Bevölkerung immer wieder gerät, egal welcher ethnischen Gruppe sie angehört. Jahrzehnte lang lebten die Menschen dort in Angst, Armut und Schrecken. In den vergangenen Jahren investierte die türkische Regierung dort viel in Infrastruktur, Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen. Luxuriöse Hotels sind entstanden, so dass einem Kultur- und Glaubens-Tourismus eigentlich nichts mehr im Weg stünde, wären da nicht immer wieder Kampfhandlungen und Anschläge zu vermelden. Die Verhandlungen zwischen den kurdischen Parteien und der Regierung kommen nicht vom Fleck. Erwähnenswert wäre vielleicht noch, dass der einzige assyrisch-christliche Abgeordnete für das Gebiet Mardin als Nicht-Parteimitglied für die kurdische BDP im Parlament sitzt.

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