Das Recht auf Widerstand gegen den Totalitarismus

Gedenkstätte Deutscher Widerstand: Der Ehrenhof im Bendlerblock in Berlin 2015. © 2015 Gedenkstätte Deutscher Widerstand

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Wenn eine Mehrheit direkt entscheidet und sich mit repressiven Maßnahmen einverstanden erklärt, dann scheinen diese legitim.

Wenn eine Mehrheit entscheidet, daß eine kleine Minderheit Macht und Herrschaft haben soll, dann hat sie das mit Mehrheit entschieden. Wenn diese dann bei allen die Daumenschrauben anzieht, dann darf sie sich erstens nicht wundern, aber dennoch zweitens wehleiden.

Wer diejenigen wählt, die Krieg wollen, der wird Krieg kriegen. Das mit den völkerrechtswidrigen Angriffskriegen war bei den Mitgliedern der NSDAP so und das war bei denen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht anders.

Und wenn Mitglieder dieser Parteien mit Mitgliedern von CDU, CSU und FPD Notständige Notstandsgesetze schreiben, bejahen und nicht nein sagen, sowie befehlen, dann darf man sich ebenfalls nicht wundern. Auch künftig nicht. Doch noch kann Kennern und Kritikern nicht verboten werden, die Maßnahmen nicht nur als autoritäre zu entlarven, sondern als totalitäre.

Auch eine direkte und/oder indirekte Mehrheit statt für den Autoritarismus ist für den Totalitarismus offensichtlich möglich, dennoch ist es nötig, das so zu erkennen und zu benennen.

Zudem wird es immer nötigen, das zu kritisieren. Außerdem ist es wichtig, mehr denn je auf Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes hinzuweisen. Dort steht: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Daß damit die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden, gemeint ist, das ist klar. Nicht minder klar ist auch, daß man sich über den Zustand der BRD streiten kann und ob diese „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist.

Für immer mehr Männer und Frauen scheint die Zeit der halbwegs „freiheitlichen Demokratie“ vorbei und der Staat nicht nur der des Kapitals im Allgemeinen, sondern der Pharmaindustrie mitsamt der auch dahinter stehenden Hochfinanz im Besonderen einer, der in den Totalitarismus zu kippen scheint.

Noch ist es möglich, Totalitarismen zu erkennen und zu benennen. Noch ist es möglich, diejenigen, die den Totalitarismus in der Bundesrepublik Deutschland vorantreiben, zu beim Namen zu nennen und zu kritisieren. Noch ist Abhilfe gegen das zunehmend Totalitäre in diesen ökonomischen Gesellschaftsverhältnissen, in dieser aktuellen kapitalistischen Gesellschaft mitsamt einem Überbau, der immer skurriler und absurder, kafkaesker und schikanöser zu werden scheint, möglich. Wie lange noch?

Wann ist es an Zeit, den Widerstand nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes zu organisieren?

Diese Fragen fallen nicht vom Himmel. Sie stellen sich angesichts übler Machenschaften in Staat und Kapital, in den Sphären von Politik und Presse und zwar dringender denn je.

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