Das Bundesschiedsgericht der AfD bestätigt die Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz durch den AfD-Bundesvorstand

Andreas Kalbitz (2016). Quelle: Wikimedia, CC BY-SA 4.0, Bild: Professusductus - Eigenes Werk

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Am frühen Samstagabend, den 25.7.2020, teilte die Bundesgeschäftsstelle der Alternative für Deutschland (AfD) mit, dass das „AfD-Bundesschiedsgericht … die Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz“ bestätigte.

Die Entscheidung habe das Bundesschiedsgericht ihm am Samstag mitgeteilt, wie Kalbitz gegenüber der DPA (25.7.2020) bestätigt haben solle. Damit dürfte sich Jörg Meuthen in seinem Kurs bestätigt sehen.

Im „Spiegel“ (25.7.2020) wird unter der Überschrift „Brandenburger AfD – Bundesschiedsgericht bestätigt Parteiausschluss von Kalbitz“ darauf hingewiesen, dass „der Bundesvorstand“ Kalbitz „im Mai 2020 … mit einem knappen Mehrheitsbeschluss aus der Partei geworfen“ habe. „Begründet wurde der Ausschluss damit, dass Kalbitz eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen ‚Heimattreuen Deutschen Jugend‘ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben habe, als er 2013 in die Partei eintrat. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.“

Kalbitz erklärte gegenüber der Presse, dass ihn das Urteil „nicht wirklicht“ überrascht habe, da er „die politischen Mehrheitsverhältnisse im Schiedsgericht“ kenne.

Dass die Verantwortlichen der „Tagesschau“ (25.7.2020) der ARD tief im Enddarm der Altparteien stecken, das beweisen sie unter dem Titel „AfD-Bundesschiedsgericht – Kalbitz bleibt draußen“. Dort heißt es: „Andreas Kalbitz bleibt aus der AfD ausgeschlossen. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf des „Flügel“-Vertreters.“

Nun, dass das Berliner Kammergericht Kalbitz zwischenzeitlich wieder in die Mitgliedsrechte eingesetzt hat, das bedeutet, dass er nicht draußen bleibt, sondern erneut draußen vor die Tür gesetzt wird. In der AfD-Pressemitteilung heißt es richtig, dass das Berliner Kammergericht auch „darauf verwiesen“ habe, dass „diese Entscheidung … bis zu der Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes in der Hauptsache“ gelte. Nun, „diese Entscheidung ist mit dem heutigen Tag erfolgt. Die Annullierung ist rechtsgültig.“

Kalbitz und andere sehen das nicht so. Richtig ist, dass das Berliner Gericht nur im Eilverfahren entschied. Das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht steht noch aus. 

Und nebenbei bemerkt hat sich die als „Flügel“ bezeichnete Gruppe, die als informeller Zusammenschluss innerhalb der AfD verstanden wurde, aufgelöst. Auch das scheint den Hofberichterstattern des halbstaatlichen Senders entgangen zu sein. Wie sonst kann man so schamlos von einem „‚Flügel‘-Vertreter“ schmieren? Dass es Gruppen innerhalb der AfD gibt, das kann nicht bestritten werden. Diese zu Flügeln oder Lagern umzudeuten, als gäbe es nur zwei, das grenzt an Lügen- und Lückenpresse.

Dass die Mitglieder dieser ehemaligen Gruppe sich nicht in Luft aufgelöst haben, das ist klar, oder? Materie kann halt nicht verschwinden. Doch bis dato trat nach der Auflösung Ende April keine Gruppe von Mitgliedern der AfD mehr als Flügel nach außen in Erscheinung.

Anmerkungen:

Sie zum Thema auch die Artikel „Kann Kalbitz einpacken? – Bundesvorstand der AfD schließt Andreas Kalbitz aus„, „Die Causa Kalbitz, die Spaltung der AfD und die Entnazifizierung“ und „Gauland gegen Meuthen, Meuthen gegen Kalbitz und der wieder in der AfD“ von Horst-Udo Schneyder.

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