Die Causa Kalbitz, die Spaltung der AfD und die Entnazifizierung

Entnazifizierung 1945 bei Hamburg. Mapham J (Sgt), No 5 Army Film & Photographic Unit - http://media.iwm.org.uk/iwm/mediaLib//36/media-36820/large.jpg This is photograph BU 7358 from the collections of the Imperial War Museums.

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Am 18. Mai 2020 teilte Alice Weidel (AfD) auf Facebook mit, dass „die Entscheidung des Bundesvorstandes in Sachen Andreas Kalbitz vom vergangenen Freitag … viel Verunsicherung ausgelöst“ habe. Das dürfte nicht für alle Mitglieder und Mandatsträger der AfD gelten. Viele freuten sich so oder so. Und auch außerhalb der AfD war eher gute als schlechte Stimmung auszumachen.

Erik Peter hält in der „Tageszeitung“ (19.5.2020) die Spaltung der AfD für möglich. Unter der Überschrift „Machtkampf um Kalbitz in der AfD: Der Druck hat gewirkt“ steht für ihn „schon jetzt steht fest: Die AfD befindet sich mal wieder in einem offenen Machtkampf, eine Spaltung der Partei, von Kalbitz selbst als Möglichkeit erwähnt, ist nicht ausgeschlossen.“ Weiter teilt Peter mit: „Eine gemeinsame Zukunft der inzwischen verfeindeten Lager ist kaum mehr vorstellbar. Björn Höcke hat Meuthen und Co. des „Verrats“ bezichtigt und ihnen die „Zerstörung“ der Partei vorgeworfen. Er wird alles daransetzen, eine Entscheidung zu suchen, die Machtübernahme in der Partei unter der Bedingung der Rehabilitierung von Kalbitz oder die Abspaltung und Gründung einer eigenen Organisation. Muss dagegen Meuthen abdanken, steht selbst eine Partei-Zentristin wie Beatrix von Storch davor, kaltgestellt zu werden.“

Und Weidel, was treibt sie oder wer treibt sie an? Sie schreibt, dass ihr „Antrag auf eine saubere juristische Bewertung der Stellungnahme von Andreas Kalbitz wurde teilweise aus Unkenntnis der Sachlage, teilweise bewusst fehlinterpretiert“ worden sei, weswegen sie sich an „mit einer kurzen Nachricht an Sie/Euch“ weden. Zitat: „Ich bedaure es sehr, dass eine knappe Mehrheit des Bundesvorstands meinen Antrag vom vergangenen Freitag abgelehnt hat und damit auf eine sorgfältige juristische Prüfung der Kalbitz-Stellungnahme bis zum kommenden Montag, den 25. Mai, verzichtet wurde.

Wäre am Ende einer eingehenden juristischen Prüfung der klare Nachweis erbracht worden, dass eine Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz nichtig ist, hätte es mit Sicherheit eine einstimmige Entscheidung des Bundesvorstandes zur Folge gehabt.

Dass all jene, die auf ein sauberes Verfahren bestehen, nun in eine politische Ecke gestellt werden, ist dabei ein unredlicher Nebenschauplatz.

Zum Wohle der Partei halte ich es für wichtig, dass wir den Fokus unserer politischen Arbeit wieder auf die Sachebene und den politischen Gegner richten. Unser Land steht vor großen Herausforderungen. Nur eine starke AfD kann die richtigen Antworten auf die kommende Wirtschaftskrise geben.“

Nun, von der Wirtschaftskrise in deutschen und anderer Leute Landen zurück zur Causa Kalbitz. Selbst im Nachhinein müsste die Nichtigkeit der Parteimitgliedschaft des Geschassten in der AfD festgestellt werden, denn „nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes war Kalbitz Mitglied der inzwischen verbotenen neonazistischen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)“. Selbst wenn man den Verfassungsschutz genannten Inlandsgeheimdienst Regierungs- oder Staatsschutz nennt und darunter den des Kapitals versteht, dann geht es um Fakten, nicht ums Faseln. Beweise und also Butter bei die Fische statt Behauptungen und Bemerkungen bis hin zur Bambule.

Das mit Kalbitz und dem Verfassungsschutz steht als „Bemerkung“ so und nicht anders aktuell noch aber nicht nur auf „Wikipedia“. Ein Beweis ist das nicht.

Auf der Heimatseite der angeblichen Enzyklopädie Wikipedia heißt es zusätzlich: „Am 15. Mai 2020 erklärte der Bundesvorstand der AfD mit sieben zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung Kalbitz’ Mitgliedschaft in der AfD für nichtig, weil Kalbitz die Vormitgliedschaft in der Neonaziorganisation Heimattreue Deutsche Jugend und bei den Republikanern beim Parteieintritt nicht angegeben habe. Medienberichten zufolge ist der Aufnahmeantrag Kalbitz’ verschollen, so dass nicht mehr nachgeprüft werden könne, welche Angaben dieser bei seinem Parteieintritt im Jahr 2013 gemacht hat. Jedoch gebe es zwei Zeugen, die sich an den Inhalt des Formulars erinnern würden. Kalbitz kündigte an, gegen die Aufhebung seiner Mitgliedschaft rechtlich vorzugehen.“

Dieser angeblich „verschollene“ Mitgliedsantrag von Kalbitz wird wohl in Kopie allen Bundesvorstandsmitglieder vom Antragsteller Meuthen vorgelegt worden sein sowie Belege für die Mitgliedschaft des Andreas Kalbitz sowohl bei den Republikanern als auch und zumindest in der HDJ, die in der „Unvereinbarkeitsliste für AfD-Mitgliedschaft“ mit Stand 3.2.2020 steht, möchte man meinen. Doch nachträglich kommen Meuthen und anderen AfD-Mitglieder mit Zeugen, die noch Aussagen sollen.

Auch die AfD Sachsen kommt aus dem Schützengraben. Per AfD-Sachen-Pressemitteilung vom 19.5.2020 teilt sie unter dem Betreff „PM. Wir stehen hinter Andreas Kalbitz!“ mit. „Zur Annullierung der Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz erklären der sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban und der Generalsekretär Jan Zwerg: „Der Erfolg der AfD beruht darauf, als starke Einheit aufzutreten. Andreas Kalbitz hat das wie kaum ein Zweiter in den letzten Jahren vorgelebt. Er hat uns z.B. im letzten Jahr bei unserem Landtagswahlkampf sehr unterstützt. Die guten Ergebnisse in Thüringen, Brandenburg und Sachsen sind somit auch ein Ergebnis unserer intensiven Zusammenarbeit. Dafür sind wir Andreas Kalbitz zu großem Dank verpflichtet.

Neben diesen menschlichen Gründen sehen wir die Annullierung seiner Parteimitgliedschaft aber ebenso aus juristischer Perspektive als einen Fehler an. Die AfD sollte Parteimitglieder nur bei wirklich schwerwiegenden Verstößen ausschließen, die sich eindeutig nachweisen lassen und vor Gericht wasserfest sind. Eine vom politischen Gegner vorgelegte Indizienkette darf keineswegs für eine solch schwerwiegende Entscheidung ausreichen. Solange Andreas Kalbitz die von ihm bestrittene Mitgliedschaft in der HDJ nicht nachgewiesen werden kann, muss er folglich in der AfD bleiben dürfen.

Zum einen ist dies eine Frage des Anstands und der Fairness. Zum anderen brauchen wir Menschen wie Andreas Kalbitz in der AfD, die sich mit hohem Zeitaufwand für unsere Partei und für Deutschland einsetzen. Wir wollen daher gemeinsam mit ihm für unsere Überzeugungen streiten.

Die Altparteien sind unser Hauptgegner. Ihre verhängnisvollen Fehler aufzuzeigen, muss im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.“

Ob der Verfassungsschutz als ganzes ein politischer Gegner ist oder dieser von Mitgliedern und Mandatsträgern der Altparteien vor den Karren persönlicher Interessen und Parteiinteressen gespannt wurde, soll hier und heute nicht erörtert werden, aber auch nicht bestritten, dass die Gesellschaft ein Ort politisch konfligierender Interessen ist. Dazu gehören Sozen und Christen der Altparteien CDU, CSU und SPD sowie jede Menge andere mehr oder weniger Antideutsche, die man nicht nur in den Parteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke findet.

Kalbitz bestreitet erstens die Mitgliedschaft in der HDJ und zweitens gilt auch für ihn der Grundsatz In dubio pro reo, also der Zweifelssatz. Eine Bemerkung in Politik und Presse über eine „Mitgliedsnummer Andreas Kalbitz“ reicht als Beweis nicht aus, auch wenn die „Mitgliedsnummer 01330“ genannt wird. Sie schürt allerdings Zweifel. Doch – wie geschrieben – im Zweifel für den Angeklagten. Und zu einer Anklage ist es noch nicht gekommen. „Nur“ zu einem „Parteiausschluss“ von Andreas Kalbitz, der rechtlich nicht haltbar sein dürfte.

Nebenbei bemerkt werden nicht nur Operationen unter falscher Flagge ausgeführt, auch gefälschte Unterlagen gibt es in der Geschichte der BRD-Gesellschaft jede Menge.

Und selbst wenn Kalbitz Mitglied in der HDJ gewesen wäre und diese eine neo-nationalsozialistische Vereinigung, muss man ihm zugute halten, was man so vielen anderen Mitgliedern in den Altparteien CDU, CSU und SPD gewährte: eine Entnazifizierung.

Warum soll das für einen Mann wie Kalbitz nicht gelten?

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