Die Schäden, die bundesweit durch Schwarzfahren bei den Verkehrsbetrieben entstehen, beliefen sich im vergangenen Jahr auf mehrere hundert Millionen Euro. Im Interesse ihrer ehrlichen Kunden und ihrer Mitarbeiter ist Schwarzfahren für die DB ein ernstes Delikt, das konsequent geahndet werden muss.
Weiterhin weist die DB daraufhin, dass ihre grundlegende Praxis des strafrechtlichen Vorgehens gegen Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis nicht geändert wurde. Wie bisher stellt die DB im Regelfall erst nach dem dritten Vorgang innerhalb von drei Monaten Strafantrag, wenn der Fahrgast keine plausible Erklärung für seine Fahrt ohne gültigen Fahrschein hat. Handelt es sich um einen besonders offensichtlichen Fall der Leistungserschleichung, wird – wie bisher – in diesen Ausnahmefällen bereits beim ersten Vorgang Strafantrag gestellt.
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Pressemitteilung der Deutschen Bahn vom 29.08.2009.