
Berlin, BRD (Weltexpress). Im Vasallenstaat, Vielvölkerstaat, Apartheidstaat und Kriegsstaat BRD gibt es über Zehntausende von Juristen. Bekanntlich sind Juristen nicht nur Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, sondern es gibt auch sogenannte Verwaltungsjuristen und Unternehmensjuristen, zudem Wissenschaftler, von den Personen mit Staatsexamen ohne Berufszulassung und denen, die Juristerei mit heißem Bemühen studierten, um Wissen zu mehren und sich nicht kaufen zu lassen. Doch wer Jurisprudenz nur studierte oder dort, wo Paragraphenverdrehen am Werke sind lernte, der wird nicht zu den Juristen gezählt.
Derzeit dürften im Vasallenstaat, Vielvölkerstaat, Apartheidstaat und Kriegsstaat BRD rund 167 000 Personen als Rechtsanwälte zugelassen sein. Bei den Rechtsanwaltskammern sollen rund 173 500 gemeldet sein. Hinzu kommen Tausende von Syndikusrechtsanwälten. Schätzen wir diese Zahl auf 30 000 Personen. Hinzu kommen 20 000 Personen in bestallter Wissenschaft und Verbänden der BRD. Rund 25 000 Richter und Staatsanwälte kommen noch hinzu. Hinzu müssen auch die Verwaltungsjuristen der BRD, der Staaten, die bei der BRD mitmachen, und der Kommunen gezählt werden. Diese Zahl ist schwer zu schätzen, wird aber in Medien in der Regel mit 40 000 bis 60 000 Personen für alle drei Bereiche angegeben.
Mit angezogener Handbremse geschätzt darf man rund 300 000 Juristen in der BRD annehmen. Ohne Handbremse kommen manche beim Zählen auf 400 000 Personen. Mindestens!
Davon sollen etwas über 1 000 Personen eine Forderung nach Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht unterschrieben haben. Daß das die Staatsmedien der BRD und auch Kapitalmedien in der BRD melden und verbreiten, das wundert wendig. Unter der Überschrift „Offener Brief – Mehr als 1.000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahren“ steht im Deutschlandfunk (3.8.2026):: „Mehr als eintausend Juristinnen und Juristen in Deutschland unterstützen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht. Sie haben einen offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestags unterzeichnet, der Mitte Juli veröffentlicht wurde. Das teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein in Berlin mit.“
Auf der Heimatseite des eingetragenen Vereins Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. mit Sitz in der Berliner Gneisenaustraße und der Abkürzung RAV im Weltnetz trägt eine Pressemitteilung vom 3.8.2026 die Überschrift „Mittlerweile fordern über 1.000 Juristinnen und Juristen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht„. Darunter steht zu lesen: „Mitte Juli 2026 richtete der RAV einen Offenen Brief an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages mit der Forderung, ein AfD-Verbotsverfahren endlich einzuleiten. Dieser Brief war von über 500 Juristinnen und Juristen unterzeichnet und veröffentlicht worden.“
Außerdem wird darauf hingewiesen, daß sich „der Brief des RAV bezieht sich auf das rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), das nach Auswertung von über 3.000 000 Datenpunkten zum Ergebnis kam, dass die Politik der AfD gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstößt und damit verfassungswidrig ist“, beziehe. Dazu wird die Verknüpfung https://afd-gutachten.de/ genannt und gegeben.
„Mehr als 1.000 Juristen“ sind nun nicht nichts, aber im Verhältnis zu 300 000 Juristen noch nicht einmal ein Prozent, sondern 0,333 Prozent. Im Verhältnis zu 400 000 Juristen sind das 0,25 Prozent. Ist das eine Meldung oder Mitteilung wert? In den Staats- und meisten Kapitalmedien wird aus dieser Mücke ein Elefant gemacht. Lohnarbeiter der Lücken- und Lügenmedien übertreiben oder untertreiben – das ist die Regel -, von anderen Hofschranzen, Werbenutten und Trendhuren, Presskötern und Tastenstrolchen, Blödbloggern und Beeinflussern, die wie eine Krankheit klingen, ganz zu schweigen.
Frank Hannig nennt im Fratzebuch genannten Facebook (3.8.2026) „tausend Juristen“ einen Fliegenschiß. Hannig, der von ca 420 000 bis 450 000 Juristen in der BRD ausgeht. Tausend Juristen von 420 000 sind übrigens 0,238 Prozent. Hannig: „Und wes‘ Brot ich eß, des Lied ich sing, diese 1000 Juristen, die das angeblich fordern, könnt Ihr vielleicht namentlich irgendwann mal nachlesen, werden in der Regel bezahlt sein. Die werden bezahlt sein von NGOs, die werden in der Flüchtlingshilfe tätig sein, die werden für linke oder linksgrüne Organisationen arbeiten. Natürlich will die Masse der Juristen kein AfD-Verbot, weil die Masse der Juristen in Deutschland versteht, daß das nicht geht.“
Nun, die Liste der „525 Jurist*innen“, die als Erstunterzeichner gelten, ist lang und mit den „weiteren Zeichnungn ab 21.7.2025) wird sie länger. Vor- und Nachnamen werden genannt, aber auch der Wohnort und der Beruf. Rechtsanwalt ist die Regel, nicht die Ausnahme. Datum 17.7.2026 wurden 1051 Personen aufgelistet. Das ist auch heute der offizielle Stand der Liste, weil diese geschlossen wurde, obwohl, wie vermutet werden darf, weitere Juristen auf diese Liste wollen würden.
Bezüglich der „Masse der Juristen“ im Verhältnis zu einer Minderheit und der von ihm ausgemachten Klasse verweist Frank Hannig, der seine Meinung vertritt, auf das, was Professoren oder der einstige Präsident des sogenannten Bundesverfassungsgerichtes dazu sagten und schrieben.
Nun, Wahrheit ist Wahrheit, also die Übereinstimmung des Begriffs mit seinem Gegenstand, einer Aussage mit der Wirklichkeit, und braucht keine Mehrheit. Richtig, eine Person reicht. Ob die nun Nikolaus Kopernikus, Giordano Bruno oder Galileo Galilei heißt und gegen Christen mit ihrem Scheibenkleister steht oder Hannig oder was weiß der Himmel. Die Zahl derer, die behaupten, daß „die bisweilen vorgebrachte Argumentation, es gäbe keine ausreichende Erkenntnislage für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD, … mit dem Gutachten gegenstandslos geworden“ sei, wie es beim RAV heißt, ist für Geistesgrößen also unwichtig. Wichtig ist also das Gutachten, zu dem angemerkt wird, daß „das ausschließlich aus privaten Spenden finanzierte und somit unabhängig“ sei. Zudem wird darauf verwiesen, daß im „Gutachten … mehr als drei Millionen Datenpunkte (Programme, Parlamentsdokumente, Pressemitteillungen und Social-Media-Posts) ausgewertet und anhand der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei gem. Art. 21 Abs. 2 GG überprüft“ worden seien. Von „drei Millionen Datenpunkten“ würden „über 2.500 Belege … das Ergebnis des Gutachtens“ tragen.
Die RAV und die Unterzeichner des Offenen Briefes halten dieses Gutachten „nicht nur“ für „aktueller, sondern auch weit umfassender als die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ausgewerteten Erkenntnisse, die das Verwaltungsgericht Köln seinem Beschluss vom 26.02.2026 zugrunde legen konnte.“ Fazit: „Die Beweislage, auf die sich das Gutachten der GFF stützt, ist erdrückend.“
Nun haben sich die Reste des deutschen Volkes in der BRD, die seit Bestehen ein Vasallenstaat der VSA mit dem VK im Beiboot ist und lange schon ein Vielvölkerstaat, der nicht erst seit Jahren systematisch umgevolkt wird, sondern seit Jahrzehnten, nie eine Verfassung gegeben. Die einen glauben an das Grundgesetz, die anderen an die Scheibe (flache Erde statt Kugel, besser: Kartoffel). Weder der eine noch der andere Glaube sollen Thema sein, sondern das Gutachten. Dazu demnächst mehr Fakten und Meinungen im WELTEXPRESS.
Anmerkung:
Siehe die Beiträge
- AfD-Gutachten: Ein Argument für die Auflösung des Verfassungsschutzes (Teil 1/2) von Dagmar Henn
- AfD-Gutachten: Ein Argument für die Auflösung des Verfassungsschutzes (Teil 2/2) von Dagmar Henn
- BfV-Gutachten zur AfD: Verfassungsfeinde? Herrschaften, schaut in den Spiegel! von Dagmar Henn
- AfD-Verbotsgutachten: Ein Steinhagel beim Glaser von Dagmar Henn
- Warum ein AfD-Verbot nur in Diktatur oder Krieg enden kann von Dagmar Henn
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