Zensur und repressive Maßnahmen oder „Abschaum der Welt“ – Wollen Mitglieder des ZAAVV aufarbeiten und abschäumen?

Reichstag
Blick auf den Reichstag in Berlin. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Es gibt gute Gründe, warum WELTEXPRESS-Autoren im Zusammenhang mit diesem Staat des Kapitals insbesondere von einem Vasallenstaat, Vielvölkerstaat, Apartheidstaat und Kriegsstaat schreiben. Im Grunde genommen reicht einer beziehungsweise kritisches und also dialektischen Denken, um den Gegenstand auf den Begriff zu bringen. Wahrheit und Klarheit!

Das gilt auch für die letzten Jahre, in denen Zensur und repressive Maßnahmen seit Anfang 2020 in der BRD zunahmen. Die Totalitaristen aus den üblichen Einheitsparteien, also Christen, Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende, verweigern im allgemeinen Scheinparlamentarismus die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Widerlicher geht’s kaum. Wenn das nicht der „Abschaum der Welt“ (περικαθάρματα τοῦ κόσμου – perikatharmata tou kosmou) ist, der im Berliner Reichstag, den Kenner und Kritiker als Quasselbude des Kapitals bezeichnen, wobei diese in Redeschauen im Staats- und Kapital-TV als Polit-Klimbim seine elendste Fortsetzung findet, was dann?!

Daß die Verdummten dieser Erde das nicht verstehen, das versteht sich von selbst. Die verstehen noch nicht einmal, warum sie das nicht verstehen.

Daß Mitglieder des in Gründung befindlichen Zentrums zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit (1) aufgrund der sogenannten „Corona-Maßnahmen“ (ZAAVV) diese Volksverarschung von üblen Christen und Sozen, Olivgrünen und Besserverdienenden zum Anlaß nehmen, „eine außerparlamentarische Aufarbeitung dieser Zeit“ anzustreben, das ist richtig und wichtig in Ergänzung zum „Corona-Ausschuß“. Dort sind die Aktivisten derzeit bei der 152. Sitzung, die allesamt dokumentiert wurden.

In einer ZAAVV-Pressemitteilung vom 21.4.2023 heißt es, daß das ZAAVV „Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit (ZAAVV) wurde „auch mit der Intention gegründet“ worden sei, „die wichtigen Aspekte der Coronazeit aufzuarbeiten, wie z.B. die Handhabung der Pandemie durch die Bundesregierung und die Legitimation für massive Eingriffe in die Freiheits- und Grundrechte der Menschen, Schulschließungen, Demonstrationsverbote, Betriebsschließungen, existenzielle Vernichtung eines großen Teils der Kunst- und Kulturszene, einrichtungsbezogene Impfpflicht, Einschränkungen durch Maßnahmen wie 2G und 3G.
Das ZAAVV bietet den Abgeordneten des deutschen Bundestages an, bei der jetzt notwendig gewordenen außerparlamentarischen Untersuchung aktiv mitzuwirken, um z.B. auch aus Erkenntnissen zu Versäumnissen und Fehlern in der Handhabung der Pandemie die notwendigen Lehren aus dieser Krise zu ziehen.
Diese politische Aufarbeitung ist von der Bevölkerung gewünscht und wird durch diese aktiv unterstützt, wie die bereits mehr als 800 Fördermitglieder des Vereins zeigen. Wir Menschen, insbesondere die Opfer der Maßnahmen, müssen uns deswegen zusammenschließen unter dem Motto: Niemals vergessen, niemals wieder!“

Mitglieder des ZAAVV wollen vom 9. bis 11. Juni 2023 „den ersten großen Aufarbeitungskongress in der Nähe von Frankfurt am Main starten, um als Zivilgesellschaft die Aufarbeitung voranzutreiben, die ein Untersuchungsausschuss hätte leisten müssen“.

Übrigens forderten Mitglieder der AfD-Fraktion die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus) mit Antrag 20/3706 am Freitag, den 14.10.2022. Dieser Antrag der AfD-Fraktion wurde von der Tagesordnung des Bundestages am Donnerstag, den 30.3.2023 abgesetzt.

Der AfD-Antrag lautete: „Die AfD fordert in dem Antrag, einen Untersuchungsausschuss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzusetzen. Das 16-köpfige Gremium solle „das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit der Bewältigung der Maßnahmen gegen das Coronavirus untersuchen“.

Im Einzelnen solle sich der Ausschuss ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Sars-CoV-2-Pandemie verschaffen“. Dabei solle er sich ein Urteil bilden zur Frage, ob die „massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen“ waren, auch mit Blick auf die Situation in vergleichbaren anderen Ländern.“

Ferner heißt es beim Deutschen Bundestag zum AfD-Antrag: „Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen für den Fall einer zukünftig auftretenden Pandemie erarbeitet werden, schreibt die Fraktion. Als Untersuchungszeitraum nennt sie die Zeit vom 1. August 2019 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.

Unter anderem soll der Untersuchungsausschuss nach dem Willen der Fraktion herausfinden, ob die derzeit auf dem Markt befindlichen und in Deutschland zugelassenen Impfstoffe das Zulassungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben. Zu prüfen sei, ob es zu Unregelmäßigkeiten oder Fehleinschätzungen bei der Impfstoffbestellung gekommen ist und ob die Bundesregierung rechtzeitig die Erforschung von Medikamenten gegen das Coronavirus angemessen gefördert und rechtzeitig deren Kauf veranlasst habe.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Darüber hinaus müsse geklärt werden, ob die Bundesregierung durch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die medizinische Versorgung der Bürger sowie die Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Bürger gefährdet hat und ob eine entsprechende Gefährdung als leichtfertig oder gar vorsätzlich zu beurteilen sei.

Schließlich nimmt die Fraktion gesundheitlich nachteilige Folgen für Kinder und Jugendliche durch den Lockdown in den Jahren 2020/2021 in den Blick, deren Verhältnismäßigkeit untersucht werden müsse, da Kinder und Jugendliche nicht zur Risikogruppe gehörten. Dies schließe die Frage nach dem Umgang mit gesundheitlichen Folgeschäden mit ein, ‚die bis heute einer ärztlichen Behandlung bedürfen‘. (vom/28.03.2023)“

Behauptet wird, daß „der Bundestag … die Forderung der AfD-Fraktion zur Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus, 20/3706) zurückgewiesen“ habe. Das ist falsch. Christen, Sozen, Olivgrüne und Besserverdienende der üblichen Einheitsparteien waren das. „Gegen den Antrag votierten am Mittwoch, 19.4.2023, in namentlicher Abstimmung 577 Abgeordnete, dafür waren 71 Parlamentarier. Der Abstimmung hatte eine Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zugrunde gelegen (20/5445).“

Anmerkungen:

(1) Angelehnt an Artikel 7 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Siehe auch den Beitrag

im WELTEXPRESS.

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