Wirrungen und Irrungen um einen Wasserschaden und einen Virologen oder Wirrologen, aber auch wachsende Hoffnung und Aufklärung

Der Markusplatz in Venedig unter Wasser. Quelle: Pixabay, Foto: Peggy Choucair

Berlin, Deutschland (Weltexpress). Auch ein Doktor (Dr.) honoris causa (h.c.) ist kein akademischer Titel. Ein mit Dr. h.c. abgekürztes Vorhängsel zum Namen erhalten vor allem Angepasste. Für Leute wie diese kommt das Kürzel einem Titel gleich, der Akademiker wenn nicht auf die Stufe des Adels stellt, dann doch darüber. Letztendlich werden die Wichtigtuer genau dafür, also für ihr Angepasstsein geehrt werden, weil sie sich für das Herrschende – ob richtig oder falsch, das sei dahingestellt – verdient gemacht haben.

Kennern und Kritikern gelten diese Typen in der Regel als konformistisch. Sie seien opportunistische und also solche Leute, die sich mit und in den Verhältnissen arrangiert hätten, somit Teil des Ganzen.

Hingegen ist der akademischer Grad eines Doktors wenigen, wenn auch gewissen Regeln unterworfen, die, wenn sich Unangepasste wenigstens daran halten, auch diesen innerhalb bestehender Verhältnisse die Chance geben, diesen zu erreichen. Dafür hängen die Trauben immer tiefer.

Dass die Doktorarbeit zu Erlangung des Doktorgrades von Christian Drosten über 17 Jahren quasi verschollen und nie öffentlich war, lässt Dr. Kühbacher gegenüber „Corona Transition“ folgendes formulieren: „Die Verleihung einer Promotionsurkunde darf erst dann erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für diese Promotion erfüllt worden sind, und das beinhaltet … die fristgerechte Veröffentlichung der Dissertation und Abgabe der Pflichtexemplare.“

Dass Dr. Kühbacher zudem „auf die Promotionsordnung, in der die seiner Meinung nach bereits eingetretene Rechtsfolge der aus seiner Sicht schuldhaft versäumten Frist für die Veröffentlichung der Dissertation unmissverständlich formuliert ist“, verweist, das wird in „Corona Transition“ deutlich mitgeteilt und auf Absatz 4 des Paragraphen 12 der damals gültigen Promotionsordnung verwiesen, in der es heißt: „Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen.“

Drosten trägt seinen Doktortitel demnach zu Unrecht.

Zwei Meinungen zu diesem klaren Sachverhalt wären ein Witz, über den es unter der Überschrift „Promotionsschrift von Prof. Christian Drosten war bis zum Sommer 2020 an keiner Bibliothek vorhanden“ in „Corona Transition“ (30.9.2020) von VG heißt, dass Kühbacher… „nach eigenen Angaben seit April dieses Jahres auf der Suche nach der Promotionsschrift Drostens“ gewesen war. „Trotz zahlreicher Anfragen blieb diese Suche über Monate ohne Erfolg. In den letzten drei Wochen gelang ihm nun endlich die Einsichtnahme in gleich drei Exemplare der inzwischen stark nachgefragten Dissertation, deren Veröffentlichung laut der damals gültigen Promotionsordnung neben dem erfolgreich abgeschlossenen Prüfungsverfahren und der Abgabe von Pflichtexemplaren der Dissertation zu den Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades zählte. Das Prüfungsverfahren war ausweislich der Angaben auf Seite 2 der Dissertation mit der Disputation (mündliche Prüfung) am 22. März 2003 – einem Samstag – erfolgreich beendet worden.“

Eine Disputation an einem Samstag? Echt eine Wochenendprüfung? Hört, hört.

Und dann dies: „‚Tatsache ist, dass im Anschluss an diese mündliche Prüfung die Dissertationsschrift 17 Jahre lang von 2003 bis zum Sommer 2020 nicht veröffentlicht worden war, obwohl die Promotionsordnung eine solche Veröffentlichung explizit forderte. Auch ist in diesem Zeitraum kein einziges Druckexemplar der Dissertation in den Bestand der Universitätsbibliothek Frankfurt aufgenommen und katalogisiert worden. Dies geschah erst vor einigen Wochen in diesem Sommer. Daher konnte in den letzten 17 Jahren auch niemand diese Dissertation einsehen oder ausleihen. Auch die Deutsche Nationalbibliothek hat erst vor Kurzem zwei kopierte Exemplare der Dissertation erhalten‘, sagt Kühbacher. Als Beleg für letztere Behauptung führt der Wissenschaftler die Signaturen der inzwischen an den beiden Standorten der Deutschen Nationalbibliothek, in Frankfurt und Leipzig einsehbaren Exemplare an: Diese datieren aus dem Jahr 2020.

Auffällig sei auch die Tatsache, dass die Dissertationsschrift nicht nur physisch im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt fehlte – sie wurde nicht einmal katalogisiert, so Dr. Kühbacher gegenüber Corona Transition.“

Zum Theme ist der Beitrag „‚Publikationskrimi‘ um die Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten: Eine Spurensuche mit immer neuen Fragezeichen“ im Newsblog des Plagiatsgutachters Doz. Dr. Stefan Weber ebenfalls lesenswert.

Weber stellt am 9.10.2020, 23 Uhr, fest:

  1. „Das Pflichtexemplar für die DNB wurde nie an diese übermittelt oder ist sonstwie verloren gegangen.
  2. Es gab nie einen Katalogeintrag zur Dissertation, weder in Frankfurt noch in der DNB, sie war also bis 2020 nicht der Öffentlichkeit zugänglich.
  3. Es gab irgendwann (vor einigen Jahren?) einen Wasserschaden am Standort der Exemplare oder des Exemplars in Frankfurt, der diese oder dieses unbenutzbar machte. Man ist aber auch dann nicht auf die Idee gekommen, die Punkte 1 und 2 zu korrigieren (wichtig!).
  4. Die Scans aus dem Jahr 2020 wurden nicht von einem Mängelexemplar angefertigt.

Das ganze ist also ein Skandal der Universität Frankfurt – oder am Ende doch von jemand anderem. Ich bin nach vielen Stunden Recherche so schlau wie ganz zu Beginn.“ (Hervorhebung durch Weber.)

Zudem stellt sich die Frage, um welches Exemplar sich es handelt. Eine Dissertation kann doch nicht knapp 20 Jahre später neu gedruckt und abgegeben werden oder doch? Sind die Exemplare von 2020 und 2001 vollkommen identisch? Wo sind die alten Exemplare geblieben? Gab es sie überhaupt?

Drosten müsste 2003 gemäß § 12 Abs. 1 b der damals gültigen Promotionsordnung drei gebundene Exemplar abgegeben haben. Wenn diese drei Exemplare laut einer Kühbacher-Email von Juli 2020 „wegen eines Wasserschadens vor einigen Jahren unbenutzbar geworden“ seien, dann möchte man wissen, ob dieses 2020er Exemplar alt und echt ist – und wenn ja, warum wurde seitens der Universität in Frankfurt am Main von einem Wasserschaden gesprochen – oder „neu“ und also „nachträglich“. Und warum wurde von dem Wasserschaden nur die Dissertation von Drosten betroffen und unbenutzbar?

Weber am 9.10.2020, 11 Uhr: „So kam es 2020, als plötzlich die Nachfrage nach der Dissertation da war, zu einem Neudruck der Dissertation im Umfang von mindestens vier Exemplaren, die allesamt neue Katalognummern bekommen haben (Scans auf Basis der ursprünglichen Exemplare). Der alte Datensatz mit der unbenutzbar gewordenen Dissertation existiert nicht mehr oder hat nie existiert. Wenn Letzteres zutrifft, würde eine (weitere?) Schlamperei der Universität Frankfurt vorliegen.“

Wie dem auch sei, eine Doktorarbeit in Medizin ist ist im Allgemeinen zwischen einer Bachelorarbeit in Langstrumpfscher Plutimikation und Großmutters Butterbrotpapier einzuordnen. Sie sollten künftig mit dem Zusatz h.c. versehen werden. Mehr als Angepasstheit wird sowieso nicht geprüft, oder? Manche anstehenden Doktoren der Medizin haben sich mit Biographien über gestandene Doktoren der Medizin hervorgetan. Toll, oder? Und der Rest vom Schützenfest: alles Abschreiber und Aufwärmer, jedenfalls mehr oder weniger.

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