Wichtiger Termin für Häuslebauer: Baumängeln auf der Spur! – Schlussbegehung des Eigenheims sichert Gewährleistungs-Ansprüche – Achtung: Verjährungsfrist!

Alles in Ordnung? Fünf Jahre nach Fertigstellung sollte ein Experte das Haus auf Baumängel untersuchen.

Bonn (Weltexpress) – Mit einer ungemein wichtigen Information überrascht und informiert Schwäbisch Hall: Pressesprecher Reinhold Unger macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass fünf Jahre nach der Fertigstellung ihres Eigenheims Häuslebauer einen wichtigen Termin nicht versäumen dürfen, ihn aber zu ihrem eigenen Nachteil für sich und ihr Eigenheim oft vergessen.

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