Weiterhin sonnige Aussichten mit Photovoltaik – Pressemitteilung der SOLVIS GmbH & Co KG vom 29.04.2009

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) macht es möglich. Die darin festgelegte Einspeisevergütung garantiert Betreibern einer Solarstromanlage 20 Jahre lang einen festen Abnahmepreis pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung wurde 2009 um acht Prozent auf 43,01 Cent gesenkt. Das ist jedoch immer noch mehr als doppelt so viel, wie der Verbraucher für die gekaufte Kilowattstunde zahlt. Hinzu kommen steuerliche Vorteile: Als kleines "Stromunternehmen" können die Betreiber nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Investitionszinsen und die laufenden Betriebskosten beim Finanzamt geltend machen.

Seinen eigenen Solarstrom nutzen

Die Novelle des EEG bringt zudem Vorteile für Selbstnutzer: Wer den Solarstrom einer neuen  Photovoltaik-Anlage im eigenen Haus verbraucht, bekommt einen Bonus in Höhe von 25,01 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich spart der Hausbesitzer den Verbrauchspreis seines Stromversorgers, wenn er keinen Fremdstrom zukaufen muss. "Überschüssiger Solarstrom kann mit der üblichen Einspeisevergütung ins allgemeine Stromnetz eingespeist werden", erklärt Stefan Hilbring, Photovoltaik-Experte beim Solarsystemhersteller Solvis. Solvis vertreibt seit einigen Jahren auch Photovoltaik-Anlagen. "Immer mehr Kunden wünschen sich größtmögliche Unabhängigkeit und entscheiden sich für eine komplette Wärme- und Stromversorgung aus Solaranlagen", so Hilbring.

Sinkende Preise für modernste Anlage

"Verbraucher, die in diesem Jahr ans Netz gehen, profitieren vor allem von günstige und leistungsfähigen Anlagen", erklärt Hilbring. Dafür zahlt der Hausbesitzer 2009 etwa acht Prozent weniger als noch im Vorjahr. Moderne Anlagen, zum Beispiel von Solvis, bieten als Komplettpakete in verschiedenen Größen mit allem Zubehör auch einen Rundum-Service mit einer Allgefahren-Versicherung und einer Solar-Ertragsgarantie. Bei der Finanzierung hilft die KfW-Förderbank mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 50 000 Euro.

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