„Wehrt Euch gegen Fratzebuch“ – Facebook löscht und lügt

Facebook.
Ist "Facebook eine Datenkrake oder Teil der totalen Reklame? Die Eigentümer von Facebook machen ... ein großes Geschäft mit vielen Informationen und Nutzern. Quelle: Pixabay

Berlin, Deutschland (Weltexpress). „Wehrt Euch gegen Fratzebuch“, heißt es mitunter im Weltnetz. Die von Kritikern Fratzebuch genannte Veranstaltung namens Facebook ist für die meisten seiner Verwender ein Buch mit sieben Siegeln und als Gegenstand unbegreiflich. Manche halten Facebook für einen Ort der freien Meinungsäußerung, ähnlich dem Speakers’ Corner genannten Versammlungsplatz am nordöstlichen Ende des Hyde Parks in London. Dabei ist Facebook für einige, das sind wahrlich wenigen, ein Ort totaler Reklame.

Daran werden auch Klagen gegen die Intransparenz bei Facebook nichts ändern. Dass das Unternehmen auch Daten seiner Nutzer zu sexueller Orientierung, Religion und politischen Präferenzen sammeln, das ist ein alter Hut wie der, dass Fratzebuch mit Cookies die Internet-Aktivitäten von Leuten, die durch das Weltnetz surfen und über Facebook-Seiten reiten, ohne selbst Mitglied zu sein, gesammelt.

Der Vorwurf, Facebook sei eine Datenkrake, wird seit Bestehen dieser Heimatseite erhoben, vor allem von denjenigen, die seine(n) Betreiber länger kennen. Dass viele Kritiker Mark Zuckerberg für ein Schwein halten, das wundert wenig, wenn man weiß, was er zuvor mit Facemash veranstaltete.

Dort tauchten Bilder von Frauen zur Bewertung von Männern auf, die das nicht wollten.

Heute handelt Zuckerberg eher umgekehrt. Er lässt Bilder und Texte löschen, sperrt Mitglieder und schmeißt Nutzer raus. Deswegen verhängte das Landgericht Berlin erstmals Ordnungsgeld – ersatzweise Ordnungshaft – gegen das Unternehmen, denn Facebook hatte laut Pressemitteilung der Rechtsanwälte Steinhöfel vom 9.11.2018 die „Sperre eines Users trotz einstweiliger Verfügung nicht aufgehoben und gerichtliches Verbot ignoriert“.

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Dieser wichtige Beschluss stärkt die Rechte der Nutzer deutlich. Er war auch dringend erforderlich, da Facebook nicht nur rechtswidrig löscht und sperrt, sondern jetzt auch noch gerichtliche Verbote ignoriert. Auch Facebook wird lernen müssen, dass gerichtliche Verbote einschränkungslos zu beachten sind. Da wir weitere vergleichbare Verfahren betreiben, dürfte dies nicht das letzte Ordnungsmittel sein, das gegen das Unternehmen verhängt wird.“

Steinhöfel merkt in seinem Beitrag auf „Achgut“ (10.11.2018) an, dass besonders bemerkenswert sei, „dass ein Facebook-Sprecher in der Medienkolumne von Kai-Hinrich Renner in den Zeitschriften der Funke-Mediengruppe dahin zitiert wird, die einstweilige Verfügung sei Facebook ’nicht wirksam zugestellt‘ worden. Tatsache ist nicht nur, dass das Gericht ein Ordnungsgeld nur verhängen kann, nachdem es die wirksame Zustellung vorher prüft. Und die steht hier lange rechtskräftig fest. Im konkreten Fall hat das Berliner Kammergericht (20 W 53/18 v. 16.10.2018) nämlich das Rechtsmittel von Facebook gegen die Zustellung in Berlin sogar als ‚unzulässig” verworfen‘. Diese Entscheidung kennt Facebook bereits seit dem 19.10.2018.“

Daher kommt Steinhöfel zu dem Schluss: „Die Öffentlichkeit wird also schlicht belogen.“

Auch das ist bei Facebook nichts Neues. Steinhöfel ist einer, der das auch erkannt hat, und benennt. Dass „Facebook nicht nur rechtswidrig löscht und sperrt, sondern jetzt auch noch gerichtliche Verbote ignoriert“, merkt er abschließend an.

Wir weisen abschließend darauf hin, was die Nachrichtenagentur AFP (9.11.2018) mitteilte, dass nämlich „die französische Nichtregierungsorganisation Internet Society France … Facebook mit einer Sammelklage wegen Verstoßes gegen die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union gedroht“ habe. Das Netzwerk schütze in mehreren Punkten nicht die persönlichen Daten seiner Nutzer, erklärte die NGO am Freitag. Es ginge um „wiederkehrende Gefährdungen der Freiheiten und des Privatlebens“.

Internet Society France fordert Leute im Land auf, sich zu wehren. Die Aktivisten hoffen „auf die Beteiligung von möglichst vielen Facebook-Nutzern in Frankreich an einer möglichen Sammelklage“ und wir hoffen auf Wahrheiten statt Lügen. Dazu hat das Unternehmen laut DSGVO vier Monate Zeit.

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