Wehrpflicht für Doppelstaatler

Dies betrifft vor allem die in Deutschland lebenden Jugendlichen, die neben ihrer deutschen auch noch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen. Bislang war die Wehrpflicht für Doppelstaatler durch eine gegenseitige Anerkennung so geregelt: wer in Deutschland lebt, dient in der Bundeswehr und wird nicht noch einmal einberufen. So sehen es internationale Abkommen und vor allem die Praxis vor. Doch mit dem Wegfall der deutschen Wehrpflicht entfällt diese Absprache. Betroffen sind Doppelstaatler, deren Zweit-Staat noch an der Wehrpflicht festhält, wie beispielsweise die Türkei. In den kommenden fünf Jahren werden mehr als 100 000 junge Männer mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit volljährig, die dann für den türkischen Wehrdienst eingezogen werden könnten, sofern sie ihre zweite Staatsbürgerschaft behalten wollen. Doch muss man sich nach deutschem Recht ohnehin bis zum 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Bei der Abgabe des türkischen Passes sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Türkei den Wehrpflichtigen auch aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlässt. Denn wer als „Fahnenflüchtiger“ gilt, könnte bei einer späteren Einreise in die Türkei Probleme bekommen.

Doch besteht für im Ausland lebenden Türken noch die Möglichkeit, sich vom Wehrdienst freizukaufen. Je nach Alter müssen zwischen 5100 und 10 000 Euro gezahlt werden, wodurch dann nur ein dreiwöchiger Militärdienst in einer Brigadekommandantur, meist im türkischen Mittelmeergebiet, abzuleisten ist. Nur leider können viele junge Männer dieses Geld nicht aufbringen und somit von diesem Angebot keinen Gebrauch machen.

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